Muss man seine Krankenakte vorzeigen, wenn man sich bei der Landes oder Bundespolizeibewerben möchte?
Wie sieht es mit atypischen Autismus aus ?
2 Antworten
Nein. Allerdings wird vor der Einstellung eine ärztliche Untersuchung erfolgen, dort muss man das schon offenlegen, nur erfährt es eben nur der Amtsarzt, der letztlich beurteilen muss, ob Du für den Dienst geeignet bist oder nicht.
Aber nicht bei der Bewerbung, sondern erst, wenn man ausgewählt wurde - das ist ein himmelweiter Unterschied im Zeitpunkt und in der Größe des Personenkreises, der davon erfährt, zumal der Amtsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.
Naja, es wird eine ärztliche Untersuchung geben, in der du in der Regel auch gestatten musst, dass deine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden, sodass deine Unterlagen einsehbar sind. Weiterhin musst du wahrheitsgemäße Angaben über Krankheiten auf einem gesonderten Blatt machen.
Wir hatten allerdings schonmal ein Gespräch zum Thema Rheuma, Übergewicht etc. etc. und dementsprechend weißt du von mir auch schon, dass es mit der Bewerbung bei der Polizei wohl nichts wird.
Also muss man es doch vorzeigen