Muss man bei einer Zahnzusatzversicherung im Vorfeld ein Heil-Kostenplan einreichen?
Muss man somit im Vorfeld abklären, ob es übernommen wird oder braucht man im Vorfeld kein Heil-Kostenplan an die Versicherung schicken?
5 Antworten
Original-Rechnung nach der Behandlung einreichen genügt in der Regel - du bekommst nicht mehr Geld, wenn du den Heil- und Kostenplan vorher einreichst :-((
Ja, muss man.
Steht auch so in den Versicherungsbedingungen. Bei Nichteinreichen kann die Leistung verweigert oder dezimiert werden.
Näheres kann dir dein Versicherungsmensch sagen, bei dem du die Zusatzversicherung abgeschlossen hast.
Näheres kann dir dein Versicherungsmensch sagen, bei dem du die Zusatzversicherung abgeschlossen hast.
Kommt wohl auf die Versicherung an, die wird dir die Frage zu 100% beantworten können.
Muss ich bei meiner nicht, die zahlen aber erst wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist. Du musst in Vorkasse gehen.
Ja musst du und dann erhält man einen Bescheid, wieviel dazu bezahlt wird.
Kommt auf den Tarif an.
Ist bei meiner z.B. Nicht so, ich reiche am Ende die Rechnung ein und bekommen das Geld dann wieder. Ich kann den Plan einreichen im Vorfeld damit geprüft wird ob meine Versicherung die Behandlung abdeckt.