Muss man bei der Wohnungsbewerbung seinen Beruf oder sein Einkommen angeben?

10 Antworten

Die meisten Vermieter fragen erstmal, in welchem Familienverhältnis du lebst. Als ich damals auf Wohnungssuche war, hat es meinen Vermieter nicht interessiert, was ich beruflich mache, sondern ob ich überhaupt in der Lage bin, eine Miete zu zahlen. Als zusätzliche Absicherung hat mein Vermieter dann Bürgen bestimmt. In diesem Fall waren das meine Eltern, die für mich auch aufkommen würden, wenn ich nicht zahlen könnte. In den bisherigen 11 Jahren ist dem jedoch noch nie so gewesen. Grundsätzlich kann ein Vermieter immer darum bitten, dass jemand für den Mieter bürgt, wenn er selbst nicht zahlen kann. Das hängt jedoch von dem Wohlwollen des Vermieters ab und davon, wie gutmütig er ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das wird der Vermieter wissen wollen. Ich möchte es wissen. Einfach, weil ich wissen möchte, wen ich da in meiner Wohnung habe und wovon er jetzt und in Zukunft die Miete zahlen will.

Ste2508  12.02.2020, 07:05

Auch ein gutes Einkommen ist keine Garantie für regelmäßige Mietzahlungen. Das musste ich leider selbst erfahren. Aber die Wahrscheinlichkeit das die Miete gezahlt wird ist natürlich höher.

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Hallo CaN04!

Die meisten Vermieter fragen danach sie wollen einfach mehr Sicherheit

Du musst nichts angeben und natürlich auch keine Frage beantworten

Aber dann bekommst Du keine Wohnung

Viel Erfolg

Es kann vorkommen, dass das gefragt wird. Aber da die Frage als sittenwidrig gilt, darfst du sie falsch beantworten. Mit anderen Worten, du darfst Lügen, ohne dass dir das hinterher negativ angelastet werden kann.

Stefan1248  12.02.2020, 06:18

Am Einkommen und Beruf hat der Vermieter m. E. berechtigtes Interesse. Die Frage ist daher zulässig und muss korrekt beantwortet werden

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DaKaBo  12.02.2020, 07:43

Wenn der Vermieter Einkommensnachweise haben will, kannst du nicht lügen. Ich glaube, er erkennt das, wenn die selbst geschrieben, also gefälscht, sind.

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albatros  12.02.2020, 10:42
die Frage als sittenwidrig gilt

... ist sie ganz gewiss nicht ! Falsche Angaben berechtigen im Nachhinein zur Kündigung (durch den Vermieter).

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Ja, in der Regel schon. Denn immerhin muss man als Vermieter ja wissen ob der Mieter finanziell überhaupt in der Lage ist die Wohnung bezahlen zu können. Auch eine Schufaauskunft wird mittlerweile sehr oft verlangt. Das ist auch der Grund warum Leute mit schlechter Schufa es extrem schwer haben eine Wohnung zu finden.