Muss ich mit 17 noch zu einem Kinder und Jugendpsychologen?

8 Antworten

Ich gehe mal stark davon aus, dass Kinder- und Jugendpsychotherapeut gemeint ist (auch, da es in Deutschland keine Kinder- und Jugendpsychologen gibt, bzw. exisitiert (sinnvoller Weise) keine entsprechende fachpsychologische Disziplin).

Vielleicht dazu (Psychotherapeut) grundsätzlich: Psychologische Psychotherapeuten dürfen immer auch Kinder und Jugendliche behandeln (es handelt sich NICHT, wie fälschlich immer behauptet wird, nur um eine Ausbildung in Erwachsenenpsychotherapie!), aber um die Behandlungen von der Krankenkasse bazahlt zu bekommen, benötigt ein Psychologischer Psychotherapeut eine zusätzliche Abrechnungsgenehmigung, über die nicht alle verfügen.

Insofern ist die Antwort auf deine Frage klar ein NEIN. Musst du nicht.

Sofern die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollen, bleibt aber nur eine Behandlung bei einem Kinder- und Jugendpsychiater oder eben einen Kinder- und Jugendlichentherapeuten oder bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Abrechnungserlaubnis für Kinder- und Jugendlichentherapie (natürlich müssen alle über eine Kassenzulassung verfügen).

Hallo,

ja, wenn der Arzt eine entsprechende Diagnose stellt und ein Rezept ausschreibt und ja, wenn die Polizei es wegen einer Straftat verlangt und ja, wenn Lehrer wegen Verhaltensauffälligkeiten die Eltern dazu drängen.

Wenn du Psychotherapeutische Beratung nötig hast, dann ist ein Jugendpsychologe mit Sicherheit die Bessere Wahl als ein Therapeut für Erwachsene. Mit 17 Befindest du dich im Adoleszenzalter, dem Übergangsalter zum Erwachsenen und viele Probleme, die in diesem Alter auftreten können, sind im Abnabelungsprozess vom Elternhaus begründet. Der Jugendpsychologe ist da Spezialist dafür, während Therapeuten für Erwachsene oft andere Schwerpunkte setzen.

Müssen ? Müssen bestimmt nicht. Du kannst und darfst, aber Du musst nicht.

Herzchenvirus 
Fragesteller
 06.07.2014, 06:57

wäre es denn besser zu einem Jugendpsychologen zu gehen?

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Ja, unter 18 darf nur der Jugendpsychiater/Therapeut behandeln