Muss ich in den knast?

7 Antworten

Wenn Du zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt warst kommst Du nicht in den Knast. Allerdings wird man dich womöglich einer psycholigischen Untersuchung und ggfs. sogar einer entsprechenden Verwahrung/Behandlung zuführen, je nach den Tatumständen.

Nein, Du kommst nicht in den Knast.

Ausschlaggebend ist immer das Alter zum Tatzeitpunkt. Deshalb kannst Du mit 14 nicht rückwirkend bestraft werden.

Geldstrafen gibt es übrigens eh nicht im Jugendstrafrecht.

Allerdings könnte es sein, dass man mal schaut, ob Du psychologisch fit bist. Eine Einweisung in eine geschlossene wäre ja keine Strafe, sondern soll Dich und andere schützen.

Also sei lieber vorsichtig mit solchen Sachen, auch wenn Du noch nicht strafmündig bist.

Nein, weder noch, da Du mit 13 (noch) nicht strafmündig bist.

Ich würde sowas aber nicht zur Gewohnheit werden lassen, in einem Jahr bist Du nämlich wegen sowas fällig.

Nein. Zum Tatzeitpunkt warst Du 13. Nur das ist wichtig. Du bist damit nicht strafmündig. Im schlimmsten Fall schaut das Jugendamt mal vorbei. Geld- oder Haftstrafe ist vollkommen ausgeschlossen.

Klares Nein, bis zum 14 Lebensjahr bist du strafunmündig, kann natürlich sein das du öfter mal Besuch vom Jugendamt bekommst