Muss ich der Polizei antworten oder nicht?

8 Antworten

Hallo LiineFresh,

wenn die Polizei wirklich mal vor deiner Haustür stehen sollte und dich nach etwas befragt, sollte man schon wahrheitsgemäß antworten, da es immer zum Schlechten führt, wenn man sich für die Lüge entscheidet.

Eine Durchschung deines Hauses, kann erst dann durchgeführt werden, wenn es die Notwendige Bestätigungen erhalten hat.

Vor der Polizei musst du keine Angaben machen, kannst jede Aussage verweigern..

Auch vor Gericht kannst du als Angeklagter jede Aussage verweigern, darfst sogar ungestraft lügen. Du musst als Beschuldigter nicht deine Unschuld nachweisen, sondern der Staatsanwalt deine Schuld.

Anders ist es als Zeuge vor Gericht. Da bist du verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, wenn du dir kein Verfahren wegen Falschaussage einhandeln willst. Einzige Ausnahme: Du kannst Antworten auf Fragen verweigern, wenn du dich dadurch selbst belasten würdest.

Welche Strategie als Angeklagter besser wäre (aussagen oder schweigen), ist situationsabhängig und sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt festgelegt werden.

müssen musst du garnichts ! Solltest du minderjährig sein muss ein erwachsener dabei sein aber auch wenn sie Erwachsen sind müssen sie nicht antworten, entweder mit Anwalt wenn dringender Tatverdacht besteht oder einen Gerichtlichen beschluss verlangen.

Der Polizei gegenüber musst du nur sagen, wer du bist, und dich ausweisen. Antworten musst du vor Gericht als Zeuge. Als Beschuldigte/r darfst du auch jede Aussage verweigern. Ob das für dich gut ist, mag dahingestellt bleiben...

Urknall  23.02.2014, 09:58

Nicht nur verweigern, er darf auch lügen bis sich die Balken biegen ;)

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Still  23.02.2014, 19:05
@Urknall

..... Aber nur soweit er keine Straftaten vortäuscht oder andere verdächtigt/beschuldigt.

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Solange keine Anklage erhoben ist und so lange du nicht vor Gericht stehst musst du gar nichts. Bist du dann einmal angeklagt ist es dein Recht zu schweigen und sogar zu lügen.