Muss ich bei diesem Inkasso reagieren?

4 Antworten

Bitte schau mal nach dem Inkassobüro, stammt das aus Deutschland? Link mal die Homepage.

Ich kann jetzt aufgrund deiner Zusammenstellung nicht erkennen, ob es sich bei den 450 € um im Voraus verlangte Gebühren handelt. Wie du sagst, wahrscheinlich schon. Wenn dem so wäre, ist das unzulässig. Der BGH hat bereits 2012 und 2013 in zwei Urteilen bestätigt, dass dies nicht gestattet ist (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13)

Ich mach jetzt auch mal keine Aussage über eine mögliche Verjährung, du hast zwar erwähnt, dass sie sich 4 Jahre nicht gemeldet haben, aber was war davor?

Aber ich will dich auch nicht im Regen stehen lassen. Nimm das Schreiben und wenn du noch sonstige Unterlagen hast und wende dich an die Verbraucherzentrale. Ggfls. kann ich mehr sagen wenn du mir schreibst um was für ein Büro es sich handelt.


EricDerDritte 
Fragesteller
 30.11.2021, 22:16

Dies Unternehmen nannte sich damals Bonn cred und mitlerweile nennen die sich Creditor Consulting GmbH und das Inkasso nennt sich Euro-Invest Inkasso UG

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Eckengucker  30.11.2021, 22:31
@EricDerDritte

Hier eine Veröffentlichung eines Anwalts zu diesem Inkassounternehmen. Es scheint im Juli 2021 noch so zu sein, dass sie nicht eintreibbare Forderungen aufkaufen und Inkasso dazu betreiben. Ist nicht verboten aber auch nicht seriös. Grauzone eben. Hier das Schreiben und die Empfehlungen der Kanzlei Hofauer

https://der-rechtsberater.de/euro-invest-inkasso-ug-informationen-fur-betroffene/

So wie das Kreditunternehmen vorging, ist das zumindest seit 2012 nicht erlaubt, auch wenn die "Dienstleistung" als ABO angeboten wird. Es dürfen für Kredite und die Vermittlung dazu an Privatpersonen im Voraus keine Gebühren verlangt werden. Ich dachte eigentlich, dass diesen Unternehmen seit Jahren die Zähne gezogen wurden bzw. sie ihren Sitz ins Ausland verlegten und es von dort versuchten.

https://anwalt-gegen-abo.de/creditor-consulting-eti-experts-inkasso/

Nimm alles und geh zur Verbraucherzentrale. Ich kann hier nicht alles abschätzen, aber ich denke jetzt persönlich, dass verjährte und ohnehin nicht eintreibbare Forderungen verlangt werden. Wäre der Brief ohne die Vorgeschichte, wäre es Betrug, so ist es eine Grauzone. Aber sieh das Ganze einfach gelassener als beim Öffnen des Briefes.

Übrigens: "Wir freuen uns ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir ihre Unterlagen geprüft haben und den Kredit befürworten" heißt vom Vermittlungsbüro selbst gar nichts. DAS IST KEINE ZUSAGE: Die sind nicht Kreditgeber, sondern du bist nicht gleich im Mülleimer gelandet. Sie leiten dein Ersuchen an ihre Partner weiter, das ist alles.

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EricDerDritte 
Fragesteller
 30.11.2021, 22:41

Dankeschön für deine Hilfe. Ich werde mich morgen auch an die Verbraucherzentrale wenden.

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So ganz verstehe ich Deine Geschichte nicht. Aber nach Deiner Beschreibung gehe ich davon aus, dass die Forderung zurecht besteht. Also wirst Du zahlen müssen.

Wenn es das gleiche Inkassounternehmen ist, dass Dir auch die Rechnung gestellt hast, dann sind die Inkassokosten unberechtigt. Ich weiß aber nicht, ob ich mich für knapp 200 EUR auf diesen Streit einlassen würde.

Bleibt die Frage nach der Verjährung. Handelsrechnungen verjähren nach drei Jahren, beginndend mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Es kann sein, dass die Verjärhung zieht, vielleicht auch nicht. Das solltest Du prüfen, dann lohnt sich vielleicht auch ein Anwalt.


EricDerDritte 
Fragesteller
 01.12.2021, 08:00

639,90 und nicht 200

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Cwmystwyth  01.12.2021, 12:47
@EricDerDritte

Die ursprüngliche Forderung lautet über 450. Die scheint gesichert und unbestritten. Die Differenz zur Mahnung sind knapp 200.

Meine Aussage ist, ob ich für diese 200 Mehrkosten allein einen Prozess riskieren würde. Es kommt natürlich noch die Verjärhungsfrage dazu.

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aber man soll bitte erst 450 Euro überweisen

das könnten Gebühren sein, sollte so auch im Vertrag stehen. legitim

wenn wir bis zum 8.12 nicht 639,90 Euro überweisen

und wie setzt sich die Summer zusammen? sollte im Schreiben stehen.

im Jahre 2017

geht es um die besagten 450€??

einen kleinen Brief schreiben - und Widerspruch einlegen, wegen Einrede der Verjährung. PUNKT.

Ohne nähere Kenntnisse würde ich zunächst auf "Verjährung" plädieren.

Forderungen aus 2017 sind grundsätzlich ab 1.1.2021 verjährt, sofern die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wurde.

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.