Muss ich als Musiker ein kleingebwerbe anmelden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach dem Einkommensteuergesetz ist eine künstlerische Tätigkeit als freier Beruf anzusehen. Somit würde für dich die Gewerbeanmeldung und -steuer wegfallen.

Wichtig für den Begriff "künstlerisch" ist wohl, dass du selbst etwas erschaffst und keine vorhandenen Werke vertreibst.

Informiere dich am besten hier:

https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, Papa muß das nur für Dich beim Finanzamt angeben als "Einnahmen".