Muss eine Einbahnstraße mit einem Einfahrt verboten Schild gekennzeichnet sein?
Folgende Situation: Durch ein Wohngebiet führt eine Straße - nennen wir sie "Bachstraße". Dort gibt es mehrere Kreuzungen, die meist in Sackgassen Enden.
Ganz am Ende der Bachstraße ist ein Einfahrt verboten Schild und am Anfang der Straße, sowie an jeder Kreuzung ist ein Einbahnstraßenschild.
An den Kreuzungen ist aber kein Einfahrt verboten Schild, welches einem signalisiert, dass man nicht in die entgegengesetzte Richtung fahren dürfte.
Darf man aus solch einer Sackgasse heraus also in die entgegengesetzte Richtung fahren? Schließlich hindert einen kein Schild daran.
1 Antwort
sowie an jeder Kreuzung ist ein Einbahnstraßenschild.
Genau diese Schilder sagen dir das du nicht in die falsche Richtung abbiegen darfst. Einfahren in die Straße darfst du ja. Deswegen währe ein Einfahrt verboten Schild fehl am Platze.
Falls es un übersichtlich ist kann ggf auch das blaue Schild mit dem weissen Pfeil drauf vor der Kreuzung stehen welches dir anzeigt das du nur nach links oder rechts abbiegen darfst.
Also das jeweilige Einbahnstraßenschild zeigt nach links. Ich hätte also erwartet, dass ich ein Einfahrt verboten Schild sehen würde, wenn ich nach rechts schaue. Ein solches ist da jedoch nicht. Das sagt mir dann doch, dass nur links von mir eine Einbahnstraße ist, nicht aber rechts von mir.
Also die Intention ist mir schon klar, aber ist es auch rechtskräftig, ohne diese Einfahrt verboten Schilder?