Muss ein Sicherungskasten in der eigenen Wohnung sein oder darf er bei der Vermieterin sein?

3 Antworten

Nein, der Sicherungskasten muss nicht in der eigenen Wohnung sein. Er muss für dich aber jederzeit zugäglich sein.

Er muss für dich zugänglich sein. Außer es ist „bautechnisch“ bzw. im Gebäude nicht machbar.

Wieso soll denn bitte der Sicherungskasten bei der Vermieterin sein? Das macht überhaupt keinen Sinn.

Wenn da eine Sicherung raus fliegt und die Vermieterin ist gerade im Urlaub, was machste dann?