Meine Mutter hat seit längerem starken Haarausfall, bald ist oben nichts mehr da, sie hat dann eine sog. Pläte. Ihre Krankenkasse ist allerdings nicht bereit, ihr eine Echthaarperücke -die ja sehr teuer sind- zu bezahlen. Sind die nicht dazu verpflichtet?
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Die Kassen zahlen nicht bei normal bedingtem Haarausfall. Das ist ein natürlicher Vorgang, der hinzunehmen ist. Anders im Falle, bei Haarausfall einer CA-Erkrankung. Dort wird geprüft, ob eine Beteiligung möglich ist.

Die Kassen zahlen Therapien, Medikamente und medizinische Hilfsmittel, ich glaube, Perücken fallen nicht darunter.

Nur in sehr seltenen fällen, wenn die Haarlosigkeit aus gesundheitlicher Sicht unzumutbar wäre.
Was ist aus gesundheitlicher sicht unzumutbar. Eine Glatze?
Indy72 am 13. September 2007 21:08 Eine Glatze wäre an sich kein Grund, sondern Wenn der Klatzenträger einen Dachschaden zu bekommen drohte... (o.ä.) Dann kriegt er sogar 2 Tupees auf Kassenrechnung! Kenne vergleichbaren Fall.

Wo ist das Problem? Glatze ist spätestens seit Yul Brunner in!
Es muss ja nicht unbedingt eine Echthaarperücke dein. Die heutigen Ersatzfrisuren aus Kunsthaar sind qualitativ dem Echthaar ebenbürtig. Und was auch wichtig ist, sie sind leichter zu pflegen.

Hallo.
Also ich würde mal mit meinem Hausarzt sprechen und dieser kann gegebenenfalls anraten, daß gerade bei einer Frau erhebliche psychische Folgen auftreten werden, wenn diese "haarlos" in der Öffentlichkeit auftreten muß.
Mit dieser Bestätigung würde ich bei der Krankenkasse auflaufen und ankündigen, daß für die nächste Zeit Termine mit einem Psychotherapeuten anstehen, weil die Situation so einfach nicht mehr tragbar ist. Die Kosten einer dauerhaften Psychotherapie (weil die Haarlosigkeit wohl nicht reversibel ist) werden die einer Perücke um ein vielfaches übersteigen. Evtl. lässt sich so die Kasse überzeugen...
Falls nein, würde ich einen Kassenwechsel in Betracht ziehen und bereits im Vorfeld bei diesen entsprechende Anfragen starten. Evtl. gibt es über Bonus-Programme entsprechende Zuzahlungsmöglichkeiten. Oder sollte dies der erste Schritt sein? lächel
Schöne Grüße
justii

Ich hab mal nachgefragt und die Auskunft erhalten, daß eine Perücke sogar u.U. bezahlt werden muß, da es sich bei dieser um eine Prothese (nicht für die Gliedmaßen / Perücke / Haarteil und Toupet / Haarersatz) handelt. Damit ist sie im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen gelistet (http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?Db=0&State=200)
Gib in die Suchfunktion einfach einmal "Perücke" ein, dann wirst Du auf eine Firma Brilliant Life AG hingewiesen, die Dir als Hersteller/Lieferant genauere Auskunft geben kann.
Schöne Grüße und viel Erfolg.
justii
Die Krankenkasse muss eine Perrücke bezahlen,allerdings hat sie dafür nur einen bestimmten Satz vorgesehen. D.h. wenn deine Mutter unbedingt eine Echthaarperrücke haben möchte,dann muss sie die Differenz selbst tragen!
Allerdings würde ich ihr davon abraten.Ich bin Friseurin und kenne beide Arten,und man sieht es nicht ob es echt oder Kunsthaar ist.Im Gegenteil..sie sind fast identisch und vor allem brauch man nicht viel zeit zum Frisieren der Kunsthaarperrücke.Sie sind meist vorgeformt und Kunsthaar kann man nicht umformen,dh waschen trocknen und fertig...