Muss das Auto vom Jobcenter von einem Autohändler sein oder kann das auch einem Privatverkäufer gehören?

4 Antworten

Ich hatte die Situation vor ein paar Jahren selber mal. Wenn ich mich richtig erinnere, hätte ich es mir damals aussuchen dürfen, ob von Privat oder vom Händler.

Letzteres halte ich jedoch für sinnvoller, da Du beim Kauf vom Händler i.d.R. gesetzliche Gewährleistung auf den Gebrauchtwagen hast. Beim Kauf von Privat wohl eher nicht.

Wenn du eine solche Förderung bekommst, dann muss man dir auch sagen bzw.vertraglich festgehalten sein an welche Voraussetzungen diese Förderung gebunden ist, also unter anderem wo bzw. von wem du dir dieses dann kaufen kannst.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das es da eine Verpflichtung gibt sich das dann nur in einem Autohaus holen zu dürfen.

Ein Kostenvoranschlag ist im Regelfall kostenlos, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wird.

Hab das auch mal vor einigen Jahren gehabt. Ich habs vom Autohaus gekauft, aber da hab ich nur einen Beleg drüber erhalten was das Auto dann kosten wird. Also noch kein Kaufvertrag. Den hab ich dann bei meinen Sachbearbeiter abgegeben und wurde noch vor Ort genehmigt. Es gibt aber nicht unbegrenzt Zuschuss für ein Auto. Bei mir waren es 1500€ die ich auch nicht zurückzahlen musste. Aber genauso kommt es auf die Arbeit an die du antreten willst. Ne Arbeitsstelle die bei dir um die Ecke ist, wo du zu Fuß in 5 Minuten hinlaufen kannst, da wird dir wohl eher keiner ein Auto bezahlen. Hoffe aber bei dir sind alle Voraussetzungen erfüllt und du bekommst deinen Zuschuss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Kostenvoranschlag kann auch kostenlos sein aber den bekommt man auch nur vom Händler!-