Mündlicher Arbeitsvertrag nach Antritt zurücktreten?
Hallo,
ich muss aus privaten für mich sehr wichtigen Gründen meinen bislang mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag zurücktreten. Ich habe bereits 2 Wochen als Aushilfe gearbeitet und wollte Ende nächsten Monats dann als Teilzeitkraft anfangen. Ich weiß, dass mein Rückzug für mich einige Folgen haben kann allerdings ist meine Frage wisst ihr welche genau das sind ? “Anklage/Strafe”?? Weil ich keine Zeit habe die Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten?
Liebe Grüße
5 Antworten
Erster Schritt: du reichst sofort deine schriftliche Kündigung während der Probezeit ein. Da beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise nur 14 Tage.
Du teilst dem Arbeitgeber deine dringenden Gründe mit und bittest ihn um sofortige Vertragsauflösung. Da kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, würde in diesem Fall auch der Absastz 5 des § 622 BGB greifen:
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
Es gibt im Arbeitsrecht weder Anklagen noch Strafen, denn eine Vertragsstrafe müsste im Zweifelsfall schon schriftlich fixiert sein und ein Arbeitgeber dürfte sich schwer tun, einen Schaden nachzuweisen, den er dadurch erleidet, dass eine Aushilfe von heute auf morgen aufhört.
Im Zweifelsfall hilft immer reden.
Hast du eine Probezeit? Hier kann man normal mit 2 Wochen kündigen.
Und habe leider nur eine Woche Zeit wo ich’s ich keine andere Möglichkeit habe
Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhalten kannst oder willst, musst du eben versuchen, mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen.
Ohne einen Arbeitsvertrag zu haben passiert gar nichts !
Mündliche Absprachen kann jede Partei jederzeit widerrufen .
Mündliche Absprachen kann jede Partei jederzeit widerrufen .
Blödsinn!!
Mündliche Verträge haben die gleiche Rechtsgültigkeit wie schriftliche. Nur wenn man beweisen muss was wirklich vereinbart war, ist es mündlich oft schwierig
Aber online steht so einiges was deine Aussage leider wiederlegt und das mündliche Verträge genauso wirksam sind wie schriftlich.Vor allem wenn man die Arbeit bereits angetreten ist
die wenigstens würde gleich klagen
angenommen du pfeiffst auf die kündigungsfrist wird dir eif ein teil des lohnes gestrichen
bei mir wars vor kurzem so
nein Tatsächlich nicht