Mündlich genehmigter Urlaub durch Arbeitgeber kurzfristig widerrufbar?
Ich arbeite mit einer Kollegin zusammen in einem kleinen Laden. Nun hat meine Kollegin gekündigt, da sie einen neuen Job gefunden hat. Ich hatte bereits Anfang des Jahres Urlaub beantragt, der mir von meiner Chefin auch genehmigt wurde. Es ist war bereits alles abgesprochen und geplant. Die Genehmigung erfolgte allerdings mündlich, wie es immer der Fall ist bei uns. Eine schriftliche Genehmigung haben wir bisher nie gebraucht, bzw. ist nicht üblich. Meine Chefin hat nun noch ein paar Monate Zeit, für Ersatz zu sorgen. Da sie bisher allerdings keine Bemühungen in diese Richtung gezeigt hat, mache ich mir nun Sorgen, dass ich evtl. nicht in den Urlaub fahren kann, sollte bis dahin kein Ersatz da sein.
Meine Frage ist nun: Darf sie mir den Urlaub streichen oder ist es rechtswidrig? Die Buchungen habe ich schon vor längerer Zeit getätigt.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
3 Antworten
Mach dir doch erstmal eine Notiz, wann dieses Gespräch stattgefunden hat und das du daraufhin bereits die Reise (ggf. mit Flug, Hotel, etc. gebucht hast. Dann würde ich an deiner Stelle das Gespräch zu suchen mit deiner Chefin und sie an diese Urlaubsabsprache zu erinnern. Du kannst ruhig sagen, dass du dir Gedanken machst, wie das dann ohne eine neue Kraft im Laden klappen soll.
Danke erst mal für die Antworten! Ich habe bereits mit ihr gesprochen, bzw. ihr auch schon gesagt, dass alles gebucht ist. Sie sagt mir zwar, dass ich mir keine Gedanken machen soll, und dass es ihre Sache ist, eine neue Angestellte zu finden. Da sie aber derzeit privat sehr eingespannt ist, und ich bisher noch keine Bemühungen in diese Richtung entdecken konnte, frage ich mich wirklich, wie sie es schaffen will in 2 Monaten Ersatz zu finden ...
Wenn Sie Den Urlaub widerruft,muss Sie für bisher entstandene Kosten haften.Aber beweise es Ihr mal.
Schriftlich wären die Chancen auf den Urlaub wesentlich besser. Ein einmal gewährter Urlaub kann nur unter wenigen Ausnahmen zurückgenommen werden. Dein Fall zählt eigentlich nicht dazu.