Darf meine Chefin mir die unentschuldigten Fehltage der Berufsschule vom Urlaub abziehen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus welchem Grund hast du denn unentschuldigt gefehlt? Sofern es schon öfter vorkam, darf sie das auf jeden Fall, denn das Nichterscheinen am Arbeitsplatz (das Gleiche gilt auch für die Schule) ist eine Verletzung der Pflicht der Auszubildenden und des Rechtes der Ausbildenden. Der Azubi hat die Pflicht, zur Schule sowie am Arbeitsplatz pünktlich zu erscheinen bzw ÜBERHAUPT zu erscheinen - Folge der Verletzungsplficht ist in der Regel eine Abmahnung bzw. im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Am besten sprichst du mit deinem Arbeitgeber mal darüber, warum du nicht entschuldigt warst. Hat es keinen Grund, sonder war es einfach Lustlosigkeit, dann akzeptiere, dass sie dir die Fehltage vom Urlaub abgezogen hat. Lieber ein, zwei Tage weniger Urlaub, als irgendwann ohne Ausbildung dazusitzen ;)

ja darf sie! da du wenn du berufschule hast, die pflicht hast hin zugehen., so steht es im vertrag, da berufschule auch arbeitszeit ist! sie darf dir sogar kündigen! also seih froh das sie nur die urlaubstage nimmt

Man entschuldige Dich bei ihr und stehe dazu,dass Du geschwänzt hast. Wie meine Vorschreiber schon schreiben sei froh das sie Dich nicht kündigt. Das würde ich zwar nicht machen. Ich würde es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Aber sie darf Dir Urlaub abziehen wenn es soviele Stunden sind,das ein paar Tage aus den Fehlstunden geworden sind.Bei mehr als 8Stunden würde ich Dir auch einen Tag Urlaub abziehen.Weil den hast Du ja dann auch gehabt.

es sind 42 Fehlstunden also 5,25 Tage. :-(

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@jengla

Das ist ja schon sehr viel. Also bei mir würde das jetzt eine mündliche Verwarnung geben und 5 Tage Urlaub würde ich Dir auch abziehen. Würdest Du wieder mit Abwesenheit in der Schule glänzen gäbe es eine Abmahnung später vielleicht auch eine Kündigung.Würdest Du Dich bei mir einsichtig zeigen und es käme nicht mehr vor dann wäre es okay.Aber es sollte nicht mehr vorkommen!!!!!!!!!!!

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@Sternenhimmel01

Ich habe vergessen zu sagen,wenn Du aber ein Azubi wärest der auch in der Firma unzuverlässig ist und dort auch immer mit Abwesenheit glänzt dann würdest Du fliegen.

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Wenn Du Unentschuldigt fehlst dann darf sie das. Sie hätte Dir auch eine Abmahnung oder gleich die Kündigung geben können. Wieso fehlst Du denn auch Unentschuldigt? Das kann beim nächsten Mal auf jeden Fall zur fristlosen Kündigung führen. Ich würde mir das mal Überlegen was Dir lieber ist. Urlaubstage opfern oder Arbeitslos. Wenn Du Krank bist, dann lasse Dir ein Attest vom Arzt geben.

Was ist die Alternative? Abmahnung, Éinbehalten des Lohns oder direkt entlassen werden? Da kommst du mit der Verrechnung mit Urlaub noch gut weg. Die Berufsschultage sind Arbeitstage, für die dich der Betrieb freistellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen