Motorrad verkauft ohne wissen von unfall?

4 Antworten

Entspann dich. In einem Jahr kann viel passiert sein.

Der soll sich mal nicht so wichtig tun. Bei einem Privatverkauf nach einem Jahr zu kommen ist wohl rotzfrech. Da würde eher ich ihn anzeigen wegen Bedrohung. Ausserdem müsste er beweisen, dass vorher ein Unfall stattgefunden hat. Ansonsten besteht der Verdacht er hat selbst einen gebaut. Dann wäre es Betrug und eine Straftat seinerseits.

Wenn du völlig freiwillig vertraglich garantierst, dass du ihm ein ausdrücklich "unfallfreies" Fahrzeug verkaufst, dann bist du auch in der Pflicht, ihm ein unfallfreies Fahrzeug zu liefern.

Hast du ihm stattdessen ein Unfallfahrzeug geliefert, weicht der Kaufgegenstand vom Vertrag ab. Er hat nicht das bekommen, wofür er bezahlt hat. Es ist nur verständlich, dass er einen Wertausgleich fordert.

Kann er nachweisen, dass der Unfall nicht von ihm nach dem Kauf verursacht wurde, was über einen Gutachter wohl möglich sein sollte, dann kann er zivilrechtlich gegen dich vorgehen. Deinen Schaden kannst du dann wiederum vom Vorbesitzer einfordern, welcher dich getäuscht hat.

Wenn du das Fahrzeug selbst gutgläubig als unfallfrei erworben hast, würde zumindest die Strafanzeige ins Leere laufen, da dann keine Betrugsabsicht nachweisbar ist. Man muss dir nachweisen, dass du von dem Mangel wusstest und ihn vorsätzlich verschwiegen hast.

Würde vllt die Meinung eines Anwalt einholen