mit welchem hausmittel bohrlöscher verschließen?

6 Antworten

Bohrlöcher in geringem Umfang gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und müssen überhaupt nicht geschlosssen werden.

Wenn man denn schon in Erwartung einer mängelfreien Rückgabe und schneller Kautionserstattung auf einen guten Eindruck Wert legt, sollte man selbst als Sparbrötchen bereit sein, etwa 3,50 EUR für eine Tube Fertigspachtel ausgeben zu wollen (Foto):

Die füllt man aus der Tube direkt ins Loch, das es etwas erhaben übersteht, tupft es nach etwa 15 Minuten mit einem leicht feuchten Schwamm leicht ab, wischt mit feuchtem Lappen rund um das Loch sauber nach und verschliesst es so perfekt und fachgerecht :-O

Denn erstens kann der VM auf derat sachgerechte Behebung Wert legen und dich andernfalls zweitens zu zeitintensiven, deutlich kostenträchtigeren Nacharbeiten verpflichten oder eben in Ersatzvornahme zu Meisterstundensätzen oder mit Eigenbeleg beheben (lassen) :-O

Das sollte man wissen, bevor man dort Zahnpasta, Kaugummi, Papierkügelchen, Backpulvermischung, Acryl o. ä. Blödsinn reinstopft :-O

G imager761

Fertigspachtel innen - (Tipps, Hausmittel, reparieren)
Diddy57  20.12.2015, 14:33

..genauso sollte es sein!

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wotan0000  20.12.2015, 15:21

Darf man trotzdem ein Bohrloch einfach nur verschliessen, weil es einen stört?

Von Deinen ganzen Vermutungen warum es zu soll habe ich hier nichts gelesen.

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imager761  20.12.2015, 18:33
@wotan0000

Ja, aber sachgerecht, wenn man es (spätestens bei Rückgabe oder Mängelbeseitigungsverlangen) nicht noch einmal machen möchte - ist Deutsch nicht deine Muttersprache oder was war an diesen Ausführungen unverständlich?

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Hooks  29.12.2015, 09:55
@imager761

VM als Vermieter ist vielleicht nicht jedem klar. Womöglich ist der Fragesteller sebst Eigentümer, dann wäre der ganze Sums umsonst gewesen.

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imager761  30.12.2015, 07:34
@Hooks

Womöglich ist der Fragesteller sebst Eigentümer

Warum vermutest du das der Fragestellung nach?

dann wäre der ganze Sums umsonst gewesen.

Nein, denn dann wüsste auch der VM (Vermieter), daß er grds. keinen Anspruch auf Beseitigung von Bohrlöchern hat, "die in üblichem Umfang zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählen".
Gleichwohl einen Mängelbeseitigungsanspruch, wenn sie nicht sachgerecht verschlossen wären. Diesen Pfusch darf er unter angemessener Fristsetzung nachgebessert verlangen oder (auch mit Eigenbeleg) dessen Behebung in Rechnung stellen bzw. von der Kaution einbehalten.

G imager761

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Bisschen Gips vom Baumarkt. Billiger und besser geht es nicht.
Die schlechtere Alternative ist Deckweiß

kauf dir ne tube spachtelmasse im baumarkt

zum anrühren ist viel billiger, aber in der tube ist einfacher...

Du kannst ein bisschen Mehl mit Wasser anrühren und die Masse in die Löcher geben!