mit roten kennzeichen fahren - durch vollmacht?
Hallo Mein vater ist autohändler und wollte fragen ob ich für ihn die autos mit den roten schildern(auf berechtigter und legaler weise) abholen kann. Könnte ich mit einer Vollmacht legal, so dass ich keinen ärger mit der polizei bekomme, Autos für ihn abholen ?
4 Antworten
Natürlich darfst du für ihn die Autos überführen die er irgendwo gekauft hat. Dafür sind die ja auch da. Du darfst mit den Autos nur nicht wild durch die Gegend fahren. Eine Vollmacht dabei zu haben ist vielleicht nicht schlecht damit du dich auch als berechtigter Nutzer ausweisen kannst.
Wenn in den Papieren des Roten Kennzeichens alles korrekt eingetragen ist, dann darf jeder der einen passenden Führerschein hat damit fahren.
Yes. Siehe hier :wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-kennzeichen/rotes-kennzeichen
Unter "Erforderliche Antragsunterlagen für ein rotes Kennzeichen" kannst du nachlesen, welche Unterlagen bei Abholung gebraucht werden.
LG
Ich denke, wenn die Abholung der KFZ-Kennzeichen mit Vollmacht möglich ist, warum dann nicht auch die Abholung der Fahrzeuge durch einen Dritten.
Im Zweifelsfall bei der Zulassungsstelle/Polizeidienststelle nachfragen.
LG
@Kaka2006, du hast die Frage falsch verstanden. Er will keine Kennzeichen abholen, sondern mit den Kennzeichen Autos für seinen Vater überführen.
Das ist kein Problem, , es ist nicht verboten wenn Kindern ihren Eltern in der Firma helfen, dazu braucht man keinen Arbeitsvertrag.