Auto kauf/abholung

6 Antworten

Ich sehe da kein Problem. Wenn der Händler HU/AU macht, wird er das bis 7.5. getan haben. Und kann dir damit die entsprechenden Dokumente übergeben, mit denen du das Fahrzeug völlig normal zulassen kannst. Aufpassen: das Kurzzeitkennzeichen gilt nur 5 Tage (inkl. Tag der Ausstellung und Wochenende/Feiertage). Hole es also frühestens am 3.5., besser noch am 4.5., damit du am 7.5. und ggf. am 8.5. noch damit fahren darfst.

Seltsam erscheint mir aber, dass der Händler dir den Kfz.-Brief aushändigt, ohne dass das Fahrzeug bezahlt oder auch nur angezahlt wurde. Scheinst eine besonders vertrauenswürdige Person zu sein.....

Bei der Zulassungsstelle bekommst Du doch fertige Schilder mit TÜV-Stempel.

Phaege 
Fragesteller
 01.05.2012, 22:38

Aber tüv stempel macht mir doch der tüv rauf? Weil die ja gar nicht wissen ob das auto tüv hat? Bisschen kompliziert.

Ohne gültige Hauptuntersuchung keine Zulassung. Die Frage ist ob der Händler Dir noch volle 2 Jahre HU machen will obwohl die Alte noch gültig ist oder ob die HU abgelaufen ist. Wenn Du nur den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bekommen hast kannst Du gar nicht zulassen gehen da Dir die HU-Bescheinigung fehlt. Was der Händler warscheinlich meinte ist dass Du mit Kurzzeitkennzeichen kommst. Die bekommst Du auch an der Zulassungsstelle, brauchst dafür aber eine andere Versicherungsbestätigung als für normales Anmelden. Wenn Du gleich im Anschluss an das Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug anmeldest verlangt die Versicherung normalerweise dafür keinen extra-Beitrag. Was höchstens noch Möglich wäre, wäre den Händler die HU-Bescheinigung der Zulassungsstelle oder Dir zufaxen zu lassen (der Händler wird die HU ja warscheinlich nicht erst am 7. machen), solltest aber an der Zulassungsstelle anrufen und klären ob die ein Fax akzeptieren und natürlich auch den Händler fragen ob er das machen kann.

hallo

tüv au zul brief , damit kannst du zulassen , hat er keinen tüv , kannst du auch nicht zulassen

gruss mike

Phaege 
Fragesteller
 01.05.2012, 23:03

Hab vom auto händler aber nur den fahrzeugbrief bekommen, und den kaufvertrag. Er meinte aber ich solle am montag den 7.05 mit den schildern herkommen.

JohannesJ54  01.05.2012, 23:05

Neuwagen kannst du zulassen, du bekommst den TÜV-Stempel bei der Zulassungsstelle , ist auf dem hinteren Nummernschild.

Gebrauchtwagen: Du hast den TÜV-Bericht /AU-Bericht vom Händler erhalten. Oder eine Abmeldebescheinigung, da steht der nächste TÜV-Termin drauf

Phaege 
Fragesteller
 01.05.2012, 23:11
@JohannesJ54

Ist ein gebrauchtwage, habe nur die zulassungsbescheinigung teil 2 mitbekommen. Tüv wollte er neu machen hat er zu mir gesagt.

maikel196  02.05.2012, 00:01
@Phaege

dann mit kurzzeitkennz. abholen

Weiß nicht, bei mir ist mein Dad mit Anhäner gekommen und hat meinen A3 mitgekommen :D