Motorrad Rücklicht tönen?
Hallo, ich möchte an meiner Duke des Rücklicht tönen, allerdings weiß ich nicht ob des bei Motorrädern legal ist, im Gegensatz zu Autos haben die ja unterhalb vom Kennzeichen ein Katzenauge... Wäre nett wenn jemand helfen könnte
6 Antworten
Katzenauge? du meinst Rückstrahler, Katzenaugen so hies es früher mal und die waren allg. Rund. Und Rückstrahler haben i.d.R. auch Motorräder.
Kommen wir zu deiner Rückleuchte/Schlussleuchte, die würde ich so lassen denn jede Verdunkelung das Glases ist auch eine weniger Erkennbarkeit für den hinter dir fahrenden.
Die Rückleuchte/Schlussleuchte der Duke ist nicht gerade besonders groß und wenn diese Funzel dann auch noch abgetönt ist kann man sie ja noch schlechter erkennen.
Man sieht es ja auch manchmal bei Pkw`s, da erkennt man das gebremst
wird oft sehr schlecht. Und bei Dunkelheit ist es nicht anders.
Letztendlich ist es deine Entscheidung und deine Sicherheit gut oder schlecht gesehen zu werden denn schon alleine die Silhouette eines Motorradfahrers ist nicht besonders groß und Auffällig und wenn man dann nicht einmal sieht das er bremst.......................
Wünsche dir aber trotzdem weiterhin GUTE FAHRT
Lasieren ist generell (!) untersagt. Entweder getöntes Rücklicht mit E-Kennzeichnung kaufen oder bleiben lassen.
Mit dem Reflektor hat es rein gar nichts zu tun. Der ist auch beim PKW vorgeschrieben wenn getönte Rückleuchten verwendet werden.
Mein Posting kann man auch so lesen wie du es gelesen hast.
Die Rückstrahler sind teilweise in die Rücklichter integriert - auch beim Motorrad (z.B. R 1150 GS). Werden getönte Rücklichter montiert, funktioniert der Rückstrahler nicht mehr. Daher müssen zusätzlich (dieses Wort hatte gefehlt) Rückstrahler angebracht werden.
Passt !
Bei meinem Motorrad ist er ebenfalls integriert.
Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen, da ja auch der Fragesteller in der Frage "im Gegensatz zu Autos" geschrieben hat.
Gruß Michael
Alles was das Aussehen oder Lichtdurchlässigkeit verändert ist mit den Verlust der Zulassung des Teils und somit das Fahrzeug ist dann auch ohne jeglich Zulassung und Versicherungsschutz . Das hat nicht mit dem Rückstrahler zu tun da jedes Teil eine Zulassungsnummer hat wird diese durch irgendwelche Veränderung ungültig .
Wieso wäre das Fahren ohne Versicherungsschutz?
Bitte erklären!
Gruß Michael
Ist hier ein Standardspruch der Halbwissenden. Hält sich aber hartnäckig.
Lass es besser. Ein Kollege hatte dunkel getönte Rücklicht und die waren kaum zu erkennen. Da muss die Sicherheit einfach vor der Optik stehen.
Hallo,
von allen sicherheitsrelevanten Teilen sollte man die Finger lassen und nicht darum herumbasteln.
Wenn, dann durch Zubehörteile mit Zulassung austauschen.
Dadurch wird beim Licht auch gewährleistet, dass man es auch noch sehen kann. Und zwar so hell, wie es vorgeschrieben ist.
Wenn du also unbedingt so viel Wert auf die Optik legst, dann muss dir die auch was wert sein und du kaufst dir z. B. das hier:
http://ctc-bikeparts.de/LED-Ruecklicht-KTM-DUKE-125
Was meinst du eigentlich mit "im Gegensatz zu Autos"? Das Katzenauge nennt sich Rückstrahler und von diesem haben Autos sogar immer zwei.
Man sieht sie nur manchmal nicht, da sie oft in die Rückleuchten integriert sind.
Viele Grüße
Michael
Zwei Rückstrahler sind beim PKW immer vorgeschrieben, nicht nur bei getönten Rückleuchten.
Gruß Michael