Mit 17 Jahren die Schule verlassen
Ich recherchiere seit mehreren Tagen und finde noch immer keine Antwort ...
Kann ein Schüler, der in der 11. Klasse eines Gymnasiums (G8, NRW) ist, mit 17 Jahren nach Erwerb vom schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der 11 die Schule verlassen und danach ganz normal als Aushilfe arbeiten und ein Jahr darauf ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife in der Hand zu haben?
Einige meinen, dass die Schulpflicht in der 11. Klasse jedoch mit 17 Jahren schon lange vorüber ist, andere meinen, dass man bis 18 auf jeden Fall schulpflichtig ist... was denn nun ?!
5 Antworten
Nein. Du bist berufsschulpflichtig bis 18.
Ausnahme: Wehrdienst
Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel noch nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt mit der Ableistung der Vollzeitschulpflicht die Berufsschulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs (Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II (z.B. Gymnasiale Oberstufe). Beginnen Jugendliche vor der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Wird nach der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den Anspruch auf den Besuch einer Berufschule jedoch nicht die Pflicht.
Das kann auch eine schulische Ausbildung o.ä. sein
Fakt ist: Er ist Berufsschulpflichtig. Was er da macht, ist irrelevant.
Was er nicht kann: Als Aushilfe jobben ausschließlich
Was würdest du jemanden in so einem Fall empfehlen?
Die Schulpflicht wird in den einzelnen Landesfassungen geregelt und ist je nach Bundesland verschieden.
Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf zehn Schulbesuchsjahre.
Hallo
Wann die Schulpflicht beendet ist, ist in jedem Bundesland unterschiedlich.
Wenn du jetzt in der 11. klasse bist, hast du deinen Realschulabschluss ja schon. Niemand muss Abitur machen und es gibt viele, die nach der Realschule eine Ausbildung oder anderes machen. Da du mit Beendigung der 11. Klasse den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbst, halte ich dies auch nicht für einen Abbruch.
Bei uns (Niedersachsen) kann man nach der 11. Klasse aufhören und dann eine Ausbildung oder ein Jahrespraktikum machen, um die praktischen Teil zu erwerben. Den praktischen Teil mit einem FSJ zu erwerben, ist mir neu, aber vielleicht ist das bei euch in NRW anders geregelt.
Schulpflicht in NRW
Die Schulpflicht in der Vollzeitschule endet, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der Abschlüsse erreicht hat, die nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen sind.
Schulpflicht in der Sekundarstufe II
Nach der Schulpflicht in der Vollzeitschule beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges in der Sekundarstufe II in einer Gesamtschule, einem Gymnasium, oder einem Berufskolleg.
Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht
- bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses, wenn es vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht
bis zum erfolgreichen Abschluss eines vollzeitlichen Bildungsganges der Sekundarstufe II
- bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Aus besonderen Gründen kann die Schulpflicht ruhen. Gründe sind z.B. der Besuch einer Hochschule, Ableistung von Grundwehrdienst, Zivildienst oder während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sowie aus Gründen des Mutterschutzes (Schulgesetz NRW § 40).
Quelle: http://www.bildung.koeln.de/schule/schullaufbahn/schulpflicht/
LG Micky
Also schulpflicht besteht in der Unter- und Mittelstufe. Danach bist du mehr oder weniger freiwillig in der Schule... Also hast du keine schulpflicht mehr!
Das ist so pauschal nicht richtig und in jedem Bundesland anders geregelt.
Du hättest theoretisch schon nach der 10 abbrechen können
Ja, aber er hätte dann auf ein berufskolleg gemusst oder eine Ausbildung (ergo dann mit Berufsschule) aufnehmen müssen
Ist er dann verpflichtet sein Abitur zu machen? Was soll er denn mit Fachabitur auf einem Berufskolleg?