Mit 16 arbeiten gehen ohne Arbeitsvertrag?
Ich gehe zurzeit noch mot 16 Jahren in die Schule und möchte nebenbei was verdienen. Ich will möglichst ohne Arbeitsvertrag mich bewerben in z.B Minijobs. Ist dies möglich?
10 Antworten
Ohne Vertrag, nein das ist nicht möglich.
Jede mündlich getroffene Abmachung, bei der einer was bekommt wenn er den Bedingungen des anderen entspricht, ist ein Vertragsverhältnis sofern es nicht eins der ganz wenigen Verträge ist, welche der Schriftform oder notariellen Beurkundung bedürfen (zb. Ausbildungsvertäge oder Immobilienverträge). Es kann widerrechtlich sein wenn es gegen geltende Gesetze verstößt, aber es bleibt ein Vertrag. Selbst aus Gewohnheit kann ein rechtlich bildender Vertrag erwachsen.
Worauf möchtest Du also hinaus?
zb. Ausbildungsvertäge
Auch ein Ausbildungsvertrag selbst kann - genau so wie der Arbeitsvertrag - mündlich geschlossen werden
Jedes Arbeitsverhältnis, welches man eingeht hat einen Arbeitsvertrag . Und mündliche Arbeitsverträge sind genauso gültig wie schriftliche Verträge.
Möchtest Du jedoch auf Schwarzarbeit - ein nicht bei der Minijobzetrale angemeldetes Arbeitsverhältnis - sprich auf Sozialversicherungsbetrug bzw. Steuerhinterziehung hinaus, dann bist Du hier an der falschen Stelle.
Suchst Du als Vollzeitschüler einen Nebenverdienst, so bist Du alleine schon durch die höchstzulässige Arbeitsstundenzahl - sprich 40 Stunden pro Woche ( 5-Tage-Woche ) Unterrichtsstundenzeit + Hausaufgaben incl. Arbeitszeit Minijob sehr stark eingeschränkt.
hallo Mosalah123,
was meinst Du mit "ohne Arbeitsvertrag" ?
Auch eine mündliche Vereinbarung "du darfst bei uns neben Deiner Schule gegen Entgelt von z.B. 9 €/Std. ab Dezember 2019 etwas arbeiten" ist ein Vertrag. Im übrigen ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, spätestens nach 4 Wochen alle wichtigen Punkte der Vereinbarung schriftlich zu bestätigen.
LG
Minijobs sind in deiner Situation perfekt. Es gibt aber immer einen Vertrag, der nach einem Monat auch schriftlich vorliegen muss.
Im Minijob zahlst du allerdings keine Sozialabgaben bzw Steuern.
klar ist das möglich. ein arbeitsvertrag ist nicht zwingend nötig. ein handschlag zwischen arbeitnehmer und arbeitgeber reicht. sogar ein nicken.
nur was ist wenn dein chef dich ausnutzt? oder dir weniger zahlt wie vereinbart? dann ist das geschrei groß. aber da kann man schwer was tun weil der vertrag als beweis fehlt.
Jeder Vertrag ist "bindend" - und nicht erst "inzwischen"!
Oder was willst Du damit konkret sagen?
Falsch. Der schriftliche Vertrag ist inzwischen bindend.