Mit 110kmh in 80er Autobahn geblitzt und noch Probezeit?

3 Antworten

Ein längerer Führerscheinentzug und das ist auch gut und richtig so.

Offenkundig hast du noch nicht die erforderliche menschliche Reife, um zu erkennen, dass du mit Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Gefahr für dich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer bist. Wenn kein Unfall passiert ist, ist es nicht dein Verdienst, sondern es war purer Zufall! Als Fahranfänger hast du in prekären Verkehrssituationen gar keine Kontrolle über das Fahrzeug. Das kann dich und andere Menschen die Gesundheit oder sogar das Leben kosten! Die Allgemeinheit muss also vor dir geschützt werden und deshalb ist es gut, wenn du für eine bestimmte Zeit nicht fahren darfst! Du hast dann Gelegenheit, über deine Verantwortung im Straßenverkehr nachzudenken!


Xearox  22.03.2023, 13:04
Ein längerer Führerscheinentzug und das ist auch gut und richtig so.

Wie kommst du darauf?

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Digibike  22.03.2023, 13:13
@Xearox

Weil du den strickteren Regularien der Propezeit unterliegst, mutmaße ich mal. Dich wird auf jedenfall wohl eine Nachschulung erwarten.

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Xearox  22.03.2023, 13:14
@Digibike

Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

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Digibike  22.03.2023, 13:20
@Xearox

Ob du es nun Nachschulung oder Aufbauseminar nennst, ist letztlich wohl einerlei... Oder meinst nicht auch? Deshalb rede ich ja auch davon, daß eine Nachschulung und ein sattes Bußgeld auf Ihn zu kommt. Und das nicht zu unrecht - 80 dürfte Baustelle sein und wenn er da mit 30 zuviel durch donnert, obendrein als Anfänger, dann läßt das nichts gutes für sein zukünftiges Verhalten erwarten. Entsprechend sind auch die Verlängerung der Probezeit nicht fehl am Platz.Aber danke für die Ergänzung. Wird er aber vermutlich in 3-4 Wochen selbst wissen...

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Xearox  22.03.2023, 13:23
@Digibike

Mir ging es lediglich darum

Ein längerer Führerscheinentzug und das ist auch gut und richtig so.

Das trifft auf den ersten Verstoß noch nicht zu.

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Digibike  22.03.2023, 13:27
@Xearox

Dann lies meine Antwort mal, dort schrieb ich "Weil du den strickteren Regularien der Propezeit unterliegst, MUTMAße ich mal.", oder nicht? Ich habe also nur ausgeführt, wie der Antwortsteller zu dieser Annahme kommt, nicht aber, ob diese auch so korrekt ist. Das hängt im Einzelfall auch davon ab, ob er ein "Wiederholungstäter" ist, oder der erste Verstoß.

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Xearox  22.03.2023, 13:45
@Digibike

Nicht mutmaßen sondern einfach das, was im Bußgeldkatalog steht, schreiben ;-) Du musst dem Fragesteller doch nicht unnötig Angst machen...

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Digibike  22.03.2023, 13:53
@Xearox

Wenn das der Effekt ist, war er unbeabsichtigt, aber vielleicht hilfreich für die Zukunft. Ich habe lediglich ausgeführt, wie der Antwortgeber wohl zu dieser Annahme/Aussage kam. Davon ab: Warum stellt man solche Fragen, wenn man mittels Google doch innerhalb von Sekunden die Antwort selber bekommen kann? Braucht er Zuspruch oder was bringt Ihm so eine Frage, die jeder mit welchem Hintergrund auch immer, irgendwie beantworten kann? Einfach Googlen, was die STVO dazu sagt und dann wird es schnell etwas Heller... Oder man geht beim Fahrlehrer vorbei und fragt Ihn - der kann dann auch gleich Termine für das "Aufbauseminar" machen...

Ich für meinen Teil hatte damals in meiner Probezeit nie so viel mir "rausgenommen", aber immer wieder mal geblitzt worden - aber dank Stealth-Technologie war das nie ein Problem... Einmal bin ich sogar umgedreht und nochmal durch und gewunken... Schade, daß es Stealth-Tech war, daß Foto, vor allem der Gesichtsausdruck meiner damaligen Freundin, bei der Situation, wäre das Knöllchen allemal Wert gewesen... lol

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Tacheles88  22.03.2023, 14:21

Meine Güte...!

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Bußgeld und nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids kommen Probezeitmaßnahmen auf dich zu.

Fahrverbot gibt es entgegen so manch anderer Aussagen hier nicht wenn dies dein erster relevante Geschwindigkeitsverstoß ist.


Cuenta01 
Fragesteller
 22.03.2023, 13:31

Kriegt man immer ein Aufbauseminar oder kommt drauf an?

Und vielen Dank für die Antwort!

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Antitroll1234  22.03.2023, 14:00
@Cuenta01

Beim der ersten Probezeitmaßnahme Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

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