Minijob Bäckerei?

2 Antworten

Was das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt
Das JArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Jugendliche
  • nicht mehr als acht Stunden täglich und
  • nicht mehr als 40 Stunden in der Woche,
  • nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
  • nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigen – wobei die beiden freien Tage aufeinander folgen sollen.
  • Die Jugendlichen müssen mindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben.

Näheres in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/06_jugendarbeitsschutz/node.html

Woher ich das weiß:Recherche

Kann es sein, dass die anderen Jugendlichen eine Ausbildung in der Bäckerei absolvieren?

Generell besteht ein Beschäftigungsverbot von Jugendlichen an Wochenenden und Feiertagen. (JAbrSchG) . Davon gibt es Ausnahmen, z.B. für Auszubildende in einer Bäckerei. Von dieser Ausnahmeregelung bis du als Minijobber aber nicht erfasst.