Minijob?

2 Antworten

Vereinfacht gesagt, werden beide vermeintlichen Minijobs zusammengerechnet und als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung „abgerechnet“. Beim zweiten Job wird Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse VI fällig.

Du kannst die Kranken- und Rentenversicherung zum Teil von der Steuer absetzen, ja.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!