Mietschuldenfreiheit gefälscht - was könnte die Konsequenz sein?

8 Antworten

hi. ein falsches dokument abzugeben ist tatsächlich strafbar. es geht nicht nur um die unterschriftsfälschung, sondern auch um arglistische täuschung im juristischen. denn ein potentieller vermieter würde wahrscheinlich niemanden eine wohnung vermieten, wenn dieser weiß dass diese person mietschulden offen hat. dieser umstand führt bei einer verurteilung natürlich zu einem insgesamt höherem urteil als die beiden fälle, unterschriftsfälschung und arglistige täuschung, im einzelnen. je nach fall kann die strafe so aussehen dass dein bruder mit einer haftstrafe nicht unter 2 jahren verurteilt wird, und somit bewährung nicht mehr in betracht kommt. das heißt er müsste die 2 jahre dann zumindestens 2/3 absitzten. würde vielleicht versuchen eine wohnung zu mieten welche nicht die voraussetztung einer solche bescheinigung erhebt. sollte dein bruder auf staatliche hilfe angewiesen sein, arge o.ä. kann er sich auch hier beraten lassen wie er vorzugehen hat in seinem fall. gruß

skyfly71  24.05.2010, 18:10

Glücklicherweise sind Freiheitsstrafen über 2 Jahren dann doch etwas krasseren Fällen vorbehalten...^^

cncVeteran  24.05.2010, 18:11
@skyfly71

kommt auf eventuell vorhandenen vorstrafen an

Halte Dich aus der Sache heraus. Denn in dem Fall, dass es Deinem Bruder gelingt die Wohnung auch noch zu beziehen, hat dieser Urkundenfälschung und Betrug begangen. Ob´s da noch zu einer Bewährungsstrafe reichen wird ??, und Du bist Mitwisser.

Wenn er diese Bestätigung fälscht, macht er sich strafbar. Er sollte sich beim beim Wohnungsamt melden und einen Antrag auf eine Sozialwohnung stellen.

das ist keine Urkundenfälschung, nur eine "schriftliche Lüge" - diese ist nicht strafbar,- sollte er aber seine Miete bei diesem Vermieter wieder nicht bezahlen dann handelt es sich um Betrug und das kann heftig bestraft werden

moosmutzelchen  25.05.2010, 10:10

Eine Mietfreiheitsbescheinigung ist eine Urkunde.
Somit trifft die Urkundenfälschung zu.

Letzter Teil der Frage: Mal ehrlich, welcher Vermieter will jemanden einziehen lassen, der seine Miete nicht zahlt? Der Rest ist Urkundenfälschung und kann entsprechend geahndet werden.