Mieter ohne zu zahlen wieder ins Ausland gezogen

4 Antworten

Ihr koennt ja mal zu einem Anwalt gehen und euch beraten lassen. Ich gehe davon aus, dass sich das Geld einklagen laesst. Aber ob sich das lohnt... ich zweifel dran.

Vielleicht lasst ihr vom Anwalt mal einen offiziellen Brief an euren Exmieter schicken mit Zahlungsaufforderung und Terminsetzung. Mit etwas Glueck schuechtert das ja genug ein... aber ob sich bei Nichtbezahlen eine Klage wirklich lohnt (und ob ihr dann nicht nur zusaetzlich noch auf den Kosten fuer den Anwalt hocken bleibt) ist fraglich.

Wahrscheinlich koennt ihr das Geld unter "Erfahrung" verbuchen, dankbar sein, dass er ohne Schaden an der Wohnung gegangen ist und das naechste Mal euren Mieter besser auswaehlen, bzw eine hoehere Kaution verlangen, die im Notfall diese Kosten abdeckt. Habt ihr denn nicht wenigstens eine Monatsmiete von ihm als Kaution verlangt? Dann waere ja wenigstens einer der beiden Monate damit abgedeckt.

Es kann bei diesem Betrag durchaus interessant sein, einen Titel zu beschaffen. Über internationales Mahnverfahren weiß ich zu wenig, aber sicher gibt es Möglichkeiten, den Herrn auch in Spanien zu belangen. Habt ihr den Titel, aber er ist nicht ohne immensen Kostenaufwand vollstreckbar, ist dieser zumindest schon mal 30 Jahre lang gültig.

Ist in Deutschland ein Titel nicht vollstreckbar, wird der Schuldner ggf. in Erzwingungshaft genommen. (Habe ich schon bei einem Schuldner erlebt.) Dieser legt dann die Eidesstattliche ab und ist wieder raus, aber was würde dem Herrn passieren, wenn auf diese Weise ein Haftbefehl erwirkt würde, wenn er das nächste Mal nach Deutschland kommt und in eine Polizeikontrolle gerät?

Sicher gibt es im Internet, beim Verbraucherschutz oder auch bei einem Gericht Auskunft dazu.

Ihr könntet fristlos kündigen, dann könntet Ihr Räumungsklage einreichen und dann könntet noch Mahnbescheid erlassen.

Ihr könnt das ganze aber auch lassen und froh sein die Wohnung leer und hoffentlich ohne Schäden wieder in Besitz zu haben und schnellstmöglich wieder vermieten.

Gibt es eine Kaution? Wenn ja könnt Ihr diese einbehalten. Wenn nicht habt Ihr Pech gehabt.

NFSchenefeld 
Fragesteller
 23.05.2013, 12:15

Hi, uns geht es garnicht um den Untermietvertrag das wir den Kündigen können oder nicht. Der Mieter ist weg und die Wohnung sauber. Uns geht es darum wie und ob man die 1400 Euro für 2 Mieten einklagen kann. Es kann doch nicht sein das man einfach nach Spanien ziehen kann und die Mietschulden fallen weg und dort drüber lustig mit eigener Firma weiter arbeiten kann.

Als Anmerkung sei noch gesagt das er ursprünglich Deutscher ist.

Kaution gibt es keine, da wir froh waren für eine Übergangszeit die Wohnung vermietet zu bekommen.

Trotzdem erstmal danke

Die Miete kann in Deutschland eingeklagt bzw. im gerichtlichen Mahnverfahren geltendgemacht werden, § 29a ZPO.

Über die Erfolgsaussichten der Vollstreckung in Spanien kann ich nichts sagen. Das dürfte auch zeit- und kostenaufwendig werden.