Ich habe scheiße gebaut und brauche Hilfe! (Schulden, Insolvenz, eventuelles Kind)

9 Antworten

Hi Omph,

da Du so wenig verdienst, liegst Du deutlich unter der Einkommenspfändungsgrenze. Da Du auch unterhalb der Armutsgrenze lebst, kann es durchaus sein, dass Du vom Sozialamt unterstützung erhalten könntest. Gehe dorthin und erkundige Dich.

Die Mutter des Kindes wird die möglichen Väter angeben und ein gerichtlichen Vaterschaftstest erwirken lassen können. Dann kannst Du Prozesskostenhilfe mittels eines Anwaltes beantragen, welche bei Deinem Einkommen auch gewährt werden sollte. Lasse Dich auf keinen Fall zu irgendwelchen Zahlungen oder Zusagen verleiten. Auch von einer Vaterschaftsanerkenntnis ohne Vaterschaftstest rate ich dringend ab, zumal auch noch feststeht, dass sie auch mit anderen Männern sexuellen Kontakt hatte. Kuckuckskinder und Scheinväter gibt es eh schon zu viele. Siehe www.kuckucksvater.wordpress.com

Gegen die Drohung solltest Du Strafanzeige erstatten. Auch wenn die Strafverfolgung dann seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden sollte, so ist dies wenigstens Aktenkundig und bei Folgedrohungen oder sogar Gewalttaten hilfreich, da dann diese Tat / Drohungen nicht aus heiterem Himmel mehr erfolgen und mehr Beachtung von der Staatsanwaltschaft bekommt. Auch kannst Du dann leichter ein Näherungsverbot bei Gericht gegen ihn erwirken. Die Polizei MUSS Deine Strafanzeige aufnehmen! Bestehe auf Dein Recht!

Wenn Du Dich in einem Insolvenzverfahren auf Vergleiche einigst, die Du absehbar nicht einhalten kannst, dann machst Du Dich schnell strafbar. Das Delikt heißt Eingehungsbetrug. Lasse Dich also nicht aus Deinem gutem Willen zu uneinhaltbaren Dingen verleiten.

Wie kann einer ohne Einkommen soviele Schulden machen?

Kindesunterhalt musst Du erst zahlen, wenn die Vaterschaft erwiesen ist - solange Du kein ausreichendes Einkommen hast, geht das Jugendamt (maximal 7 Jahre) in Vorleistung.

Auch hier frage ich mich, wie einer, der nichts außer Schulden hat, ohne Schutz herumvögeln kann...

Wenn der Vater des Flittchens verrückt spielt, würde ich ihm raten, seine Tochter eben nicht herumhuren zu lassen - und bevor der tatsächliche Erzeuger festgestellt ist, können keine Ansprüche erhoben werden, schon garnicht vom Großvater.

Was Dein Insolvenzverfahren angeht, beim Gericht gibt es eine Beratung auf Armenrecht.

thommy12  04.03.2012, 20:22

Eben, weil er zu wenig Einkommen hat, hat er so viele Schulden ;-)

Übrigens ... Kraftausdrücke helfen nun auch nicht mehr weiter!

Hallo! Mit der Vaterschaft erstmal ruhig bleiben. wenn es doch noch andere potentielle Väter gibt, warte ab, bis das Kind geborn ist und lass einen Vaterschaftstest machen. Da weißt Du es. Bis dahin lass Dich nicht unter Druck setzten. Was Deine Insolvenz angeht: Wenn Du offiziell in der Privatinsolvenz bis, darfst Du keinen Vergleich mir einem oder allen Gläubigern eingehen. Sonst sind Deine drei Jahre "Wohlverhalten" zum Teufel. Geh am besten mal zur Schuldnerberatung. Die Caritas macht das konstenlos. Da wirst Du kompetent beraten und hat dann auch da Klarheit. Sieh zu, dass Du Deine Ausbildung ordentlich abschließt und einen vernünftigen Arbeitsplatz findest. Dann kannst Du später (wenn Dudoch der Vater bist) auch was für Dein Kind tun.

Vertrakte Situation fürwahr. Zuerst würde ich abwarten bis das Kind zur Welt gekommen ist. Danach einen Vaterschaftstest machen lassen um sicher zu sein, ob du überhaupt der Vater bist. Bei Frauen die ungeschützten Verkehr mit mehreren Männern haben, solltest du abwarten. Könnte sein, dass du für ein Kind zahlst, welches nicht von dir ist. Insolvenzverfahren. Hier würde ich die restlichen 3 Jahre noch hinter mich bringen, dann bist du deine Schulden los.Warum einen Vergleich eingehen und die Kosten in Raten abzuzahlen ? Du hast ohnehin nicht genug Geld und wenn du die Raten für den Vergleich nicht zahlen kannst, was zu erwarten ist, hast du ein zusätzliches Problem. Du bist volljährig und entscheidest selber, was du machst. Auf Drohungen des Vaters der geschwängerten Frau würde ich mich nicht einlassen und auch keine Vorauszahlungen leisten. Es sei denn, du wohnst im Hause des Vaters , hast einen Mietvertrag in dem die Zahlung einer Kaution vereinbart ist. Er könnte dann schon auf die Zahlung der Kaution bestehen.Die Kautionsforderung darf aber nicht als Vorgriff auf Unterhaltszahlungen dienen.

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Erstmal zu dem erwartenden Kind. Solange die Vaterschaft noch nicht bewiesen ist, brauchen Sie nichts zu zahlen, bei dem Einkommen von 316 € wird auch kein Gericht Unterhalt einfordern können. Die Kindesmutter kann sich ja mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, wegen Unterhaltsvorschuss. Jetzt das Insolvenzverfahren: wenn Sie nun schon 3 Jahre im Insolvenzverfahren sind, warum wollen Sie sich jetzt auf einen vergleich einlassen ? Die nächsten 3 Jahre schaffen Sie dann auch noch. Sie wissen jetzt schon nicht, wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen, aber sie wollen dann trotzdem eine Ratenzahlung über 1.500.00 € und die Kostenübernahme des Insolvenzverfahren abstottern.