Unterhaltspflicht trotz Schulden?
Hallo ihr Lieben
Muss man Unterhalt zahlen wenn man verschuldet ist?
Beispiel: Vater verdient mit 13,5 Gehältern durchschnittlich knapp 3.500 Euro pro Monat, hat fünf "kleine" Kredite (Raten: 500 €) und weitere Schulden / Ausgaben / Finanzierungen (200 €) sowie eine gemeinsame Baufi mit der Mutter (800 €), natürlich auch Miete (500 €) zu zahlen. Die finanzierte Immobilie wird von der Mutter mit den Kindern bewohnt. Weitere Schulden kommen jeden Monat dazu, es erfolgen Bestellungen auf Rechnung, die dann nicht beglichen wird usw., Mahnungen, Inkasso...
Muss der Vater überhaupt Unterhalt zahlen oder reicht es, wenn er die Finanzierung der Immobilie sichert oder wie ist das? Ihre Anwältin ist sicher, er muss zahlen, doch seine Anwältin ist sicher, er muss gar nichts. Achja, kein Wechselmodell, die Kinder sind u3 und leben ausschließlich bei der Mutter.
Also, falls sich jemand auskennt oder das schon erlebt hat, immer raus damit.
Danke und Daumen hoch für jeden, der sich die Zeit nimmt.
Dankeschön
8 Antworten
Sie muss erstmal belegen weshalb ihr Unterhalt zu stehen sollte.( Nachehelicherunterhalt. )
Ähm vielleicht weil sie zwei gemeinsame Kleinkinder versorgt, die eventuell Hunger haben und Kleidung brauchen, ein Dach über dem Kopf etc?!?
Ich habe von Vater und Mutter gesprochen, es ging lediglich um Kindesunterhalt, das hat jeder andere verstanden. Ich kann auch nicht erkennen, wo du Fehler erkannt haben willst. Du wolltest nicht helfen sondern provozieren, so wie das immer läuft bei GF. Irgendeiner muss trollen. Und ja, derartige Antworten kann man sich tatsächlich sparen.
Er muss selbstverständlich zahlen. Mit diesen Schulden baut er ja Vermögeen auf, da darf das Kind nicht drunter leiden.
Dies ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Die individuelle Vereinbarung wird von einem Richter in einem Verfahren festgelegt.
Bei der Unterhaltsberechnung (Ehegattenunterhalt)können im Einzelfall Allein-Schulden eines Ehegatten berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schulden bereits vor der Trennung eingegangen und auch während der Ehe schon abgezahlt wurden. Diese können dann vom Schuldner von seinem Einkommen abgezogen werden.
Beim Kindesunterhalt ist da wesentlich weniger Spielraum.
Zu berücksichtigen für alle Unerhaltsberechtigten ist jedoch die Sicherung der Unterkunft, also sowohl Abtragungen der Baufinanzierung als auch eigene Miete.
Für die Kinder schon!
Nächstes mal musst du deinen Text besser formulieren. Btr. Immobilie. Da sind einige Fehler. Durch Freche Antworten, brauch ich auch nicht mehr antworten! Mach dich schlau bzw. lass die Leute das selber klären, ganz so leicht ist das jedenfalls nicht, wenn man das auf deinen Text oben bezieht!!..