Mietkaution: Vermieter-Unterschrift unter Mietvertrag erst bei vollständiger Zahlung rechtens?
Weiss jemand, ob es gängige Praxis ist, als Vermieter erst dann den Mietvertrag zu unterzeichnen, wenn die Kaution (2 MM sind vereinbart) vollständig gezahlt worden ist? Die Schlüsselübergabe erfolgt, sobald der Mietvertrag rechtswirksam ist (also Kaution gezahlt). Wie ist BGB 551 zu interpretieren, wo die Kaution in bis zu drei Raten gezahlt werden darf - sollen die potentiellen Mieter drei Monate vor Einzug mit der Zahlung beginnen? Sie bekommen ja die Wohnungsschlüssel erst, wenn der Mietvertrag rechtswirksam abgeschlossen ist.
4 Antworten
Der Mietvertrag in Schriftform ist das eine, der sozusagen technische Beginn des Mietverhältnisses das andere. Wenn der Mieter den Zugang zur Wohnung durch Schlüsselübergabe des Vermieters erhält, beginnt tatsächlich das Mietverhältnis. Die Zahlungsmodi aber richten sich wohl nach dem, was im schriftlichen Mietvertrag dann ausgehandelt wurde.
Eine Mietkaution, also eine Sicherheitszahlung für Ansprüche gegen den Mieter aus diesem Nutzungsverhältnis, schuldet der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses. Das ist doch völlig unmißverständlich. Der Mieter könnte ja ab sofort seinen* Nomadentrieb rauslassen* und der Vermieter wäre Näse! Das bedarf doch keiner Klarstellung, oder?
Wird im Vertrag ratenweise Zahlung vereinbart, wird der Vermieter die Schlüssel auch herausgeben, wenn demgemäß Sicherheit bereits hinterlegt ist - am besten bar gegen Quittung. Damit ist der Geschäftsvorgang begonnen (und unumkehrbar, jedenfalls ohne Kündigungsverfahren).
Das kann der Vermieter nicht verlangen. Du kannst auch die Kaution noch bezahlen, wenn Du schon dort wohnst.
Dann geh mal zum Mieterverein und erkundige Dich da, was Du machen kannst. Es geht ja gar nicht, dass der Vermieter den Schlüssel nicht rausgibt, weil Du die Kaution noch nicht voll bezahlt hast. Es ist rechtlich gesichert, dass Du diese in 3 Raten bezahlen kannst.
Das kann der Vermieter nicht verlangen
Richtig. Aber der Mieter/Mietinteressent kann auch nicht verlangen das der Vermieter den Vertrag unterschreibt.
Bitte Frage richtig lesen.
Nein, natürlich nicht. Es steht ja jedem Vermieter frei, wem er die Wohnung vermieten möchte. Es ist nur die Frage, ob ich einen Vertrag unterschreibe, wenn ich schon vorher Probleme mit dem Vermieter habe. Selbst wenn ich die Wohnung gerne möchte, würde ich mir das sehr überlegen.
Vermieter-Unterschrift unter Mietvertrag erst bei vollständiger Zahlung rechtens?
Rechtens hin rechtens her. Willst Du die Wohnung oder nicht?
Der Vermieter muß nicht an Dich vermieten.
gängig ist bei der ersten Rate gibts den Mietvertrag.
Ja aber wenn der Vermieter die Schlüssel vorher nicht rausgibt? Ich will schließlich die Wohnung mieten.