Meldeadresse,Postanschrift Und Garten... Möglichkeiten zum alt. wohnen?

1 Antwort

Als deutscher Staatsbürger hast Du in Deutschland nur eine "Meldepflicht" - keine "Residenzpflicht". Das heißt, Du mußt irgendwo polizeilich gemeldet sein, brauchst aber keinen Wohnsitz. Allerdings mußt Du "regelmäßigen Kontakt" zu Deiner Meldeadresse haben, um zeitnah auf z.Bsp. Behördenpost reagieren zu können. Dieser Passus wird heute im digitalen Zeitalter nicht mehr ganz so ernst gewertet, wie noch vor 20 Jahren. Heute wird Dir diese Behördenpost per E-Mail zugestellt - diese kannst Du immer und überall in Empfang nehmen.

Allerdings sind die deutschen Behörden rückständig und unflexibel. In den meisten Daten-Verarbeitungs-Systemen wird nicht zwischen Melde- und Wohnadresse unterschieden. Postsendungen können "...leider nur an gemeldete Wohnanschriften..." ausgeliefert werden. Selbst die Polizeikontrolle auf der Strasse hat mich jedes mal dumm angeschaut, weil in meinem Personalausweis unter Wohnanschrift ein Postfach eingetragen war. Mein bürgerliches Wahlrecht (Bundestags- und/oder Landtagswahl) wurde mir verwehrt, weil Wahlbescheide nur an Wohnanschriften und nicht an Meldeadressen ausgegeben wurden. Ich war jahrzehntelang "Amtlich verordneter Nicht-Wähler".

Kurzum - Du kannst durchaus in Dein Gartenhäusle ziehen. Den Briefkasten und die Anmeldung machst Du bei irgend einem Familienangehörigen (oder andere nahestehende Person). ABER - wie oben erwähnt - das bringt viel bürokratischen Ärger mit sich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung