Meine Tante ist seit kurzem im Pflegeheim, hat aber lebenslanges Wohnrecht in ihrer ehem. Wohnung. Darf sie diese untervermieten, um die Pflegekosten zu decken?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute, dass es einen Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch gibt. Informiere dich darüber.

Wenn das im Wohnrecht vereinbart wurde("Überlassung der Ausübung gestattet" , ja, aber nur , bis die tot ist, ist nicht vererblich , die Überlassung)Wird wohl kein Fremder machen , wenn die alt ist.

Sie hat  lebenslanges Wohnrecht- aber keine Plicht dort zu wohnen. Deshalb kann die Wohnung nach einer ordentlichen Kündigung auch weitervermietet werden. Wenn die Rente Eurer Tante nicht ausreicht um die Heimkosten zu decken hab ich noch ein paar Tipps: Wenn die Tante im Heim lebt, kann sie doch eine Pflegestufe beantragen. Das macht man normal bei der Krankenkasse. Wenn sie Pflegegeld bekommen sollte, dann kann dieses Geld zu Deckung der Heimkosten mit verwendet werden.Reicht es dann immer  noch nicht, kann beim Zuständigen Sozialamt ein Antrag auf/ teilweise) Übernahme der  Heimkosten gestellt  werden. Alles  Gute  für Eure Tante und Euch 

Greber 
Fragesteller
 13.09.2015, 08:08

Vielen Dank für die Antwort. 

Ja, ich weiß. Sicher hat sie keine Pflicht, dort wohnen zu bleiben. Den Zuschuss von der Pflegekasse bekommt sie bereits, aber ihre Rente reicht trotzdem nicht für den Rest.

Sie hat aber auch weiterhin die Nebenkosten von ca. 200,- pro Monat für ihre noch laufende ehemalige Wohnung zu bestreiten. Daher frage ich (ihr Neffe, den sie um Hilfe gebeten hat) mich, ob wir nun die Wohnung so schnell wie möglich leerräumen und kündigen sollten, um wenigstens diese Kosten in Zukunft zu vermeiden. Oder ob es möglich wäre, die Wohnung eben unterzuvermieten, zur teilweisen Deckung der jetzt anfallenden Pflegekosten.

Ja, man kann die Wohnung weiter vermieten

Die Dame hat in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung gelebt? Ja, die Wohnung kann vermietet werden um die Kosten der Heimunterbringung zu senken.

Greber 
Fragesteller
 13.09.2015, 07:48

Herzlichen Dank für die Antwort. 

Ja, es handelt sich um eine separate Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dieses gehörte dem ehemaligen Lebensgefährten meiner Tante. Er ist vor ein paar Jahren verstorben, hat meiner Tante aber testamentarisch lebenslanges Wohnrecht in der besagten Wohnung eingeräumt. Sie zahlt daher lediglich die Nebenkosten. Ihre Rente reicht nun aber nicht zur Deckung der Pflegekosten im Heim. Daher unsere Idee, die Wohnung zu ihren Gunsten unterzuvermieten.

Wissen Sie evtl. eine passende Referenz (Gesetz, Richterspruch) zu diesem Zusammenhang?

Vielen Dank nochmals

B Greber

BigBen38  13.09.2015, 07:55
@Greber

Bei simplen Wohnrecht wäre ich da vorsichtig...anders als beim Sohn und Nutzungsrecht wird lediglich Raum zur EIGENEN Nutzung überlassen

peterobm  13.09.2015, 08:42
@Greber

Testamentarisches Wohnrecht? Es besteht aber kein Eintrag im Grundbuch; das wäre ein Nießbrauchsrecht

Greber 
Fragesteller
 13.09.2015, 09:01
@peterobm

- ja, das war falsch formuliert. Wir haben lediglich eine schriftliche Bestätigung der jetzigen Wohnungseigentümer über die Vereinbarung zum lebenslangen mietfreien Wohnen. Ich schätze, das ist, wie Sie sagen, kein Nießbrauchrecht und der Hintergrund mit dem Pflegeheim berechtigt nicht dazu, die Wohnung zugunsten meiner Tante weiterzuvermieten. Schade.