mein freund hat mich mal gefilmt und es seinen kumpels in der schule gezeigt? darf ich ihn anzeigen
bin 17 (w) und jetzt seit 3 monaten mit meinem freund zusammen. momentan sind wir in einer pause, weil er über die beziehung nachdenken muss etc.(bin am boden zerstört, weil er mich voll abserviert hat ;( ) und in der 2. beziehungswoche, hat er mich mal beim blowjob gefilmt, und dabei fühlte ich mich unwohl etc. und er sagte er würde es auch niemandem zeigen. später bat ich ihn das video zu löschen und er hat es getan.
vor einigen tagen hat mir eine freundin erzählt, dass sie einen kumpel von meinem freund kennt und der hat erzählt, dass mein freund das video in der schule gezeigt hat.
ich wusste, dass ich bei der sache sehr naiv war und dass er es sicher jemandem zeigen würde.. :/ darf ich ihn deswegen anzeigen? weil einen zeugen habe ich ja etc.
lg
16 Antworten
Klar kannste ihn dafür anzeigen, du bist ja auch dem Video drauf und hast ein Rcht darauf wer dich sehen darf. Kannste dein Freund trz. mal Fragen ob der mir das Video eventuell auch schicken möchte??
darf ich ihn deswegen anzeigen?
Ja.
§ 201a StGB:
"(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Naivität muss bestraft werden. Da weißt Du auch gleich, was Du von ihm halten kannst. Nix!!! Vielleicht bist Du demnächst ein wenig vorsichtiger, was Du so filmen lässt. Grrrrrrrrrrr.
Hi, Chrystal!
Ja, wenn dein Ex dieses Video wirklich ohne deine Zustimmung rumgezeigt / veröffentlich haben sollte, hat er sich haftbar gemacht. Nach § 22 Satz 1 KunstUrhG bedarf es für die Veröffentlichung eines Bildnisses (also auch eines Videos!) des Einverständnisses der abgebildeten Person.
Neben dem §22KunstUrhG macht er sich auch noch nach §33KunstUrhG empfindlich strafbar, weil das nicht nur ohne, sondern auch GEGEN dein Einverständnis gemacht hat.
Das allein kann schon mit saftigen Geldstafen oder sogar Freiheitsentzug bestraft werden, wenn du dich an einen Anwalt wendest. Aber das ist noch nicht alles: Er verbreitet damit pornografisches Material einer Minderjährigen, da du jünger als 18 Jahre bist, was ebenfalls verboten ist. Desweiteren kannst du ihn nach §823 BGB wegen immateriellem Schaden und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verklagen.
Insgesamt wäre er ziemlich am Ar*ch, wenn du zu einem Anwalt gehst und ihn auf finanzielle Entschädigung, Unterlassung etc. verklagst. Du kannst das tun, aber Rechtstreits sind immer eine hässliche geschichte und daher meiner Meinung nach der letzte Schritt. Versuch es erstmal mit einem klärenden Gespräch.
Ich hoffe , du hast daraus gelernt, sowas nicht mehr zu machen. Und ich hofe, du erwägst nicht ernsthaft, zu dem Typen zurückzugehen und wieder mit ihm zusammen zu sein. Dass man sich auf ihn nicht verlassen kann, müsste dir ja jetzt klar sein.^^
Viel Glück!
P.S.: Das Geschriebene ersetzt natürlich KEINE echte Rechtsberatung, sondern dient nur als Hinweis =)
Zunächstmal kommt hier ein Verstoß gegen §184c StGB Jugendpornographie in Betracht.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
darf ich ihn deswegen anzeigen?
Ja.
Denn pornographisches ist sowieso in Deutschland verboten auf sein Handy zu haben!
Man darf pornographisches Material auf dem Handy haben, solange die dargestellen Personen mindesten 18 Jahre als sind und das Material nicht heimlich aufgenommen wurde.
darf ich das irgenwie anonym machen? weil mir wäre es peinlich wenn meine eltern davon wüssten.. oder bei der polizei wäre es mir sehr unangenehm :/
Es gibt kein Mindestalter von Strafanzeigen. Heißt, du kannst ohne deine Eltern zur Polizei gehen. Gegenüber der Polizei kannst du nicht anonym bleiben. Das geht schon deshalb nicht, weil dein Alter ein Tatbestandsmerkmal ist.
wow danke für den ausführlichen tipp :) ich werde versuchen mit ihm darüber zu reden, falls er alles abstreitet, habe ich ja einen zeugen, . .)