Mechatronik Abschlussprüfung?

1 Antwort

Nach Paragraph 13 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BBiG haben Ausbildende Auszubildende freizustellen für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.

Heißt nur der Tag der Prüfung und ein Tag vor der schriftlichen Prüfung erfolgt eine bezahlte Freistellung.

Soweit nicht ein Tarifvertrag, der für dich wirkt, und den Tag vor dem Fachgespräch ebenfalls freistellt, besteht kein Anspruch auf Freistellung.

Vielleicht einfach nach Urlaub oder einen unbezahlten, freien Tag fragen, wenn du dich dann sicherer fühlst für das Gespräch.