McFit - keinen Vertrag unterschieben, trotzdem online Vertrag abgeschlossen?
Hallo,
Anfang Januar 2018 habe ich mich online bei McFit angemeldet und nachdem ich meine Daten (Name, Adresse, etc.) angegeben habe, kam die Meldung, dass in die nächste McFit Filiale soll, um dort dem Vertrag zu unterschreiben.
Am nächsten Tag war ich in der Filiale und es hieß: "Wir haben eine Systemstörung, wir können Ihnen keinen Vertrag zum Unterschreiben aushändigen und dementsprechend auch keine Mitgliedskarte mitgeben, kommen Sie am nächsten Tag wieder". Ich bin aber nicht mehr dahin und habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch eine Mitgliedskarte bekommen.
Wochen später bekomme ich eine Mahnung, dass ich die Anmeldegebühren und die Beitragsgebühren nicht bezahlt habe....
Dann wurde es auch noch dem Inkassobüro weitergeben...
Ich habe auf jedes Mahnschreiben reagiert sowohl von McFit, als auch vom Inkassobüro und gesagt, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe und nicht nachvollziehen kann, warum ich trotzdem etwas zahlen muss. McFit hat mir daraufhin meinen online ausgefüllten Formular zugestellt und gesagt, das wäre der Vertrag, nur war das Feld über 'Unterschrift' leer. Laut den AGBs kommt ein Vertrag dann Zustande, wenn man im Studio einen Vertrag unterschreibt. Und so habe ich dann gegen argumentiert. Von McFit habe ich danach nichts mehr gehört und vom Inkassobüro habe ich im November 2018 ein Schreiben bekommen, dass sie die Akte geschlossen haben.
Monate später im Juli 2019 bekomme ich von McFit und 2 Wochen später vom Inkassobüro wieder eine Mahnung, dass ich bis dato nichts gezahlt habe und habe natürlich etliche Mahngebühren draufgeschlagen bekommen.
McFit reagiert bis heute auf kein Schreiben von mir und vom Inkassobüro dürfte ich mir anhören, dass ein Vertrag auch dann Zustande kommt, sobald man online auf zahlungspflichtig bestellen klickt.
Auf meine Frage warum ich, dann ein Schreiben bekomme, dass die Akte geschlossen wurde, wurde mir gesagt "aus moralischen Gründen schicken wir solche Schreiben raus, damit der Mandat nicht unnötig zahlt"
Und meine Frage jetzt, habe ich tatsächlich einen Vertrag mit McFit abgeschlossen, indem ich auf den Button Zahlungspflichtig bestellen" geklickt habe und ist es rechtens, dass meine Akte beim Inkassobüro geschlossen wird, weil sie den Auftrag dazu von McFit bekommen, und dann wieder geöffnet wird mit noch mehr Mahngebühren und Inkassogebühren?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar. :)
3 Antworten
"aus moralischen Gründen schicken wir solche Schreiben raus, damit der Mandat nicht unnötig zahlt"
Hahaha! Welch ein "unmoralischer" Widerspruch! Für Inkassobüros ist Moral ein Fremdwort. Die jetzigen Mahnungen sind doch gerade dafür gedacht, dass du "unnötig bezahlst". :-))
Das Inkassobüro sucht einen Dummen, der die Inkassogebühren bezahlt. Du brauchst jetzt starke Nerven. Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen und bezahle nichts, aber auch gar nichts.
Wahrscheinlich bekommst du noch viele Mahnungen mit Androhungen von Schufa-Einträgen, gerichtlichen Mahnverfahren usw. Falle auch darauf nicht herein. Du sollst nur mürbe gemacht werden, damit du endlich bezahlst. Es wird kein Gerichtsverfahren geben. Das Inkassobüro weiß natürlich, dass es keinen Rechtsanspruch mehr gibt und der Fall abgeschlossen ist. Antworte einfach gar nicht mehr.
Solltest du wider Erwarten doch Post vom Gericht bekommen, also eine Klageschrift oder einen Mahnbescheid, womit nicht zu rechnen ist, dann mußt du natürlich reagieren, aber auch nur dann.
Ein Vertrag und dessen AGBs steht dass er erst geltend ist wenn du ihn Handschriftlich unterzeichnet hast ist auch nur dann geltend. Wenn die dich aber nicht in Ruhe lassen würde ich eventuell einen Anwalt in Erwägung ziehen weil das geht ja garnicht..
"Zahlungspflichtig bestellen" - sagt doch alles...
Mal mal ne änderung im handy tarif am Telefon. Is erdt gültig nachbdem du die änderung unterzeichnest und zurückschickst
Hier geht es aber nicht um einen Handy-Vertrag. (Und nicht mal da wäre ich mir sicher.)
Vor allem kann man das aber nicht so allgemein sagen. Es gibt viele Online-Verträge, die ohne Unterschrift gültig sind.
In dem Fall allerdings, wenn es in den AGB eh so steht, würde ich mit denen nicht mehr kommunizieren. Einmal reicht.
Ich kenns nur aus dem handy Bereich. War mal Shopleiter, die änderung kahm vor ein paar Jahren. Da hieß es irgendeine Gesetzesänderung. Warum sollte das nicht für andere Bereiche gelten ? ( ich bin natürlich kein Anwalt würde nur logisch für mich klingen ).
Warum sollte das nicht für andere Bereiche gelten ? (
Eben, weil jeden Millionen Leute im Internet was kaufen, also Verträge schließen, ohne Unterschrift.
Nein, heutzutage müssen Onlineverträge Unterschrieben und zurückgesandt werden sonst kein Vertrag