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ÄHNLICHKEITEN gibt es zwischen den beiden Liedern tatsächlich. Es ist auch anzunehmen, dass dem deutschen "Komponisten" von "Marleen" der Song "Jolene" (erschien drei Jahre früher) bekannt war und dass er daraus "geklaut" hat.

Aber für die Verurteilung "Plagiat" wird es nicht reichen, denn die Unterschiede zwischen den beiden Liedern sind doch erheblich. Vor allem ist "Jolene" in MOLL (a-moll)gehalten, "Marleen" aber in Dur. Allein dadurch schon klingt "Marleen" schon sehr anders.

Nein. Ich finde die Songs nur von der Grundstimmung her vergleichbar. Sonst sind sie grundverschieden. Denke das würden die Richter der Endinstanz BGH auch so sehen.

Da gibt es ständig neuere Songs, wo Teilchen aus anderen Songs höchstidentisch sind und diese ohne Nennung verwandt wurden.

Woher willst du wissen, was dort an Tantiemen geflossen ist, um die Rechte daran zu erhalten?


verreisterNutzer  29.09.2019, 12:15
Woher willst du wissen, was dort an Tantiemen geflossen ist, um die Rechte daran zu erhalten?

Nehmen wir einmal an, es gäbe keinerlei Vertrag.

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Es gibt zustimmungspflichtige UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen und es gibt die nicht zustimmungspflichtige UrhG § 24 Freie Benutzung.

Der Unterschied wird hier recht gut erläutert: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Was im vorliegenden Fall zutrifft, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht im Land der Tat oder im Land des Täters.

Bis dahin können wir kaum von einem Plagiat sprechen, ohne uns der § 185 Beleidigung, der  § 186 Üble Nachrede  oder der § 187 Verleumdung schuldig zu machen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Meines Wissens ist es eine "Coverversion".

Aber ich habe die Schallplatte bzw. CD von "Marleen" nicht. Darauf wäre nämlich der Urheber vermerkt, wie das bei gecoverten Stücken üblich ist.