Markenschutz, Kanalname eines Youtubers als Website?

2 Antworten

Ja, es gibt das Register beim DPMA.

Allerdings sind auch Markennamen geschützt, die da nicht angemeldet sind. Also google auch benutzen. Dass ein Youtuber seinen Seitennamen schützen lässt, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Wichtig wäre dabei auf jeden Fall zu schauen, dass die Nizzaklassen nicht kollidieren.

Sorry, aber was macht das für einen Sinn wenn ich einen Namen verwende, den es schon erfolgreich gibt. Das ist unlogisch und lockt Interessenten nur auf die falsche Seite.

Und Namen erfindet man nicht. Denke dir was aus, was noch niemand benutzt.