Macht man sich damit strafbar (WhatsApp, Bilder)?

3 Antworten

Bild hat die Person öffentlich gepostet

Meinst du jetzt "Die Person hat das Bild gepostet" oder "BILD (die Zeitung) hat es gepostet"? Wie auch immer: Du hast weder die Urheber- noch die Nutzungsrechte.

Das ist äußerst schwierig.

Wenn jemend das Bild postet und es ist nur für Freunde sichtbar dann ist es von dem der es eingestellt hat eben nur für ein kleinen Kreis bestimmt.

Aber bei Facebook zb. Hat glaube ich Facebook selber automatisch alle Rechte aller hochgeladen Bilder. Das heißt das sogar Facebook dir auf den Sack gehen könnte. Also theoretisch.

Dann gibt es noch die Möglichkeit das er sagen könnte dass er vom Persönlichkeitsrecht gebrauch macht oder vom Urheberrecht denn er hat es ja erstellt usw. 😄 😄

Aber ich glaube am Ende passiert da gar nichts. 😄

Hii

gute Frage!

ich denke, wenn die Person die Bilder öffentlich gepostet hat, ist es nicht strafbar.
Wenn du aber zB heimlich ein Bild dieser Person gemacht hast und dann daraus einen Sticker machst und den verschickst, dann ist dies strafbar.