Liegt der Verkäufer oder der Käufer im Recht?

1 Antwort

Du als Vertragspartner von DHL musst einen Nachforschungsauftrag erteilen und dem Käufer das Ergebnis mitteilen.

Du musst nichts vorher erstatten da der Käufer gemäß BGB das Versand- und Verlustrisiko trägt.

Du hast ja hoffentlich eine Höherversicherung abgeschlossen, oder?

DHL-Pakete sondern nämlich nur bis 500 € versichert, liegt der Wert höher, gibt's bei Verlust nicht einen einzigen Cent.

Wissen die Wenigsten, ist aber so.