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15 Antworten

abhören geht ausschliesslich durch richterlichen beschluss und dient dazu, verdächtige personsn zu überwachen und aussagen festzuhalten, die den verdacht gegenüber der person erhärten.

sweetheartSK 
Fragesteller
 07.07.2010, 11:32

ist mir schon klar.

...es ist zu unterscheiden zwischen (Voll-)Beweisen und Indizien (Beweiszeichen). Ein Beweis ist dazu geeignet, ein Gericht von der Richtigkeit eines Umstandes so zu überzeugen, daß keine vernünftigen Zweifel mehr verbleiben. Diese Qualität hat ein Indiz nicht. Viele, zusammen passende Indizien können aber den Beweis liefern. Insofern kann ein mitgeschnittenes Telefonat in der Regel kaum mehr als ein Indiz sein.

Richtig ist zwar, daß die Strafverfolgungsbehörden erst eine richterliche Erlaubnis benötigen, um Telefonate abzuhören. Ohne diese Erlaubnis handelte es sich bei dem Mitschnitt um sog. "Früchte des verbotenen Baumes", die in einem Prozeß nicht verwertet werden dürften. Dieses gilt aber nicht unbedingt für einen privaten Mitschnitt oder Datenklau. Man erinnere sich an die Steuer-CDs...

Kommt auf die Straftat an. Je "schlimmer" die Tat ist, umso mehr Beweise, Aussagen, Indizien sind nötig, um die Tat anlasten zu können, da die Verteidigung alles versuchen wird, um die Beweise, etc. als haltlos darzustellen.

Neben der Frage der Zulässigkeit der Abhörung, von der ich mal ausgehe, ist zur Frage, ob "der Beweis genug" ist ein Blick in diesen kurze Zusammenfassung zur Bewhttp://www.dr-frank.de/StPO/StPO-013.htmeiswürdigung zu empfehlen ! Entscheidend ist also letztlich die Überzeugung des Gerichts !

Das Abhören von Telefon-/Internetverbindungen muss in der Regel durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

Sollte eine Privatperson über das ungerechtfertigte Abhören anderer Gespräche in Kenntnis einer Straftat geraten und dies anzeigen, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein Verfahren in Gang gesetzt wird.

Das private Abhören selbst ist eine Straftat. Vorsicht: Bei falscher Beschuldigung folgt ggf. eine Anzeige wegen Verleumdung.

heinmueck  07.07.2010, 11:26

Staatsanwälte müssen vorher ein Gericht um Erlaubnis fragen.

altermann58  07.07.2010, 11:26
@heinmueck

Du hast recht: Nur auf richterlichen Beschluss. Das geht recht schnell...