Dürfen Tonbandaufnahmen, wo man selbst mitredet, wirklich nicht vor Gericht verwendet werden?

6 Antworten

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Jein.

Tonaufnahmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes erfüllen grundsätzlich den TB eines Strafgesetzes (§ 201 StGB). Dennoch kann eine derartige Aufnahme gerechtfertigt sein. 

Ob ein Gericht die Aufnahme zulassen würde, ist in dessen Ermessen. Nimmt jemand die Verabredung zu einem Mord auf, wird dies sicherlich als gerechtfertigt angesehen und verwertet, während ein Streitgespräch wegen eines Parkverstoßes rechtswidrig wäre und einem Verwertungsverbot unterliegen würde.

Beachte auch, dass ein Aufnahmeverbot nur das nichtöffentliche Verbot betrifft. Brüllt jemand herum oder hält eine Rede, so ist es eher öffentlich und unterliegt nicht dem Aufnahmeverbot. 

Es gibt also kein eindeutiges "Ja" oder eindeutiges "Nein", sondern nur ein "kommt darauf an..." 

Wenn du ein Interview machst, ist das Tonband sehrwohl ein Beweismittel, dass deine Aussage stützt. Das Thema sind heimliche Mitschnitte von Gesprächen. Diese sind verboten und dürfen daher grundsätzlich nicht als Beweis herangezogen werden. Aber auch davon sind Ausnahmen denkbar, wenn z.B. Bei einem Mord der AB das alles mitschneidet.

Hallo. Grundsätzlich Nein. Aber wenn es der Wahrheitsfindung dient ist vieles möglich.

Das Problem mit Tonmitschnitten , ist nicht die Glaubwürdigkeit , digitale Aufzeichnungen , Fotos oder Videos kommen grundsätzlich durchaus als Beweismittel in Frage. 

Allerdings werden Ton-Aufnahmen deswegen oft nicht zugelassen , weil sie oft ohne Wissen der Person aufgenommen wurden.
In Deutschland ist es nicht erlaubt heimlich jemanden aufzunehmen, es verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung.
Der § 201 StGB stellt dies sogar unter Strafe. 
Ein Beweis der so erlangt wurde kann von einem Richter also auch nicht zugelassen werden, ähnlich wie ein Geständnis , dass durch Gewalt oder Drohung erzwungen wurde.


Trinkwasser537  30.04.2019, 21:34

Ist auf jeden Fall verboten zu durchsuchen was ich nur lasse an meine Ohren. Solange das bei mir bleibt gibt es auch keinen was an

Allein die Aufnahme einer Person ohne deren Einwilligung ist ein Straftatbestand gemäß §201 StGB Abs.1 und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Vorsicht mit sowas! Wenn du das vor Gericht vorlegst riskierst du eine Anzeige.