Lehrerin gegen Schweigepflicht verstoßen?

9 Antworten

Eine Schweigepflicht nach §203 STGB besteht für Lehrer nicht.

Wohl aber unterliegen Deine Informationen dem allgemeinen Datenschutz.

Zur Erfüllung des Schutzauftrages (§ 16 LDSG BW) kann es aber durchaus legitim sein, dass sie diese Information an andere Schüler weitergibt.

Hier müssten 2 Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden - nicht ganz einfach und wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung.

cupcake290802 
Fragesteller
 18.09.2019, 22:19

Ja, aber anonym hätte auch gereicht. Ich hätte es nicht gewollt, weil man das einfach nicht macht.

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andie00  18.09.2019, 22:31

Zählen Lehrer in Deutschland nicht zu den Amtsträgern (§11 STGB Abs. 1 Nr. 2)?

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Wenn es sich um eine öffentliche Schule handelt, sind Lehrkräfte als Amtsträger (im Sinne von §11 Abs. 2 Nr. 1 StGB) zu sehen.

... Lehrer, die an einer öffentlichen Schule Unterricht erteilen, erfüllen regelmäßig die Amtsträgereigenschaft im strafrechtlichen Sinne. Ist der Lehrer nämlich verbeamtet, sind die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB erfüllt. Als Angestellter steht eine Lehrkraft dagegen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, was zur Annahme einer Amtsträgereigenschaft nach lit. b der Vorschrift (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) führt. ...

( https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/08-07/index.php?sz=6 )

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html

Womit ein Verstoß gegen §203 Abs. 2 StGB vorliegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

Aufgrund §34 IfSG ist die Krankheit meldepflichtig und die zuständige Behörde (Gesundheitsamt) kann anordnen, dass das Auftreten (ohne Namen zu nennen) bekannt gegeben wird.

(8) Das Gesundheitsamt kann gegenüber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung anordnen, dass das Auftreten einer Erkrankung oder eines hierauf gerichteten Verdachtes ohne Hinweis auf die Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html

(Ich bin allerdings kein Jurist und auch kein Deutscher, also ohne Gewähr)

Sie hat die Klasse gewarnt. Alles richtig.

cupcake290802 
Fragesteller
 18.09.2019, 22:14

Man hätte es auch anders machen können, zu mal ich schon gesund bin, das hat sie Wiederrum nicht erwähnt..

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cupcake290802 
Fragesteller
 18.09.2019, 22:29
@BoogerMeister

Geht um das Prinzip. Hätte sie meinerseits nicht gedurft, weil es privat ist. Punkt!

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BoogerMeister  18.09.2019, 22:41
@cupcake290802

Das hast du nicht zu entscheiden. Sie hat die Kinder vor der Krankheit gewarnt. So ist richtig. Punkt

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cupcake290802 
Fragesteller
 18.09.2019, 23:08
@BoogerMeister

Gut, das alle aus meiner Klasse hinter mir stehen, weil sie alle angepisst waren, dass sie den Namen von mir verraten haben und mich da nachvollziehen können.
Kinder? Glaube nicht das 18-25 Jährige keine Kinder mehr sind, bin auf einem Berufskolleg, mein Lieber :)

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BoogerMeister  18.09.2019, 23:12
@cupcake290802

naja du machst einen kindischen Eindruck. Nenn mich nicht mein Lieber...das ist respektlos...Diskussion ist längst beendet... du benimmst dich falsch

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cupcake290802 
Fragesteller
 19.09.2019, 00:05
@BoogerMeister

Ja, Diskussion beendet. Denk was du willst, bin damit vollkommen zufrieden, jeder vertritt was anderes :) PS: Ich habe lediglich gefragt ob mein Denken, Handeln und ob das mit Schweigepflicht richtig ist - Wie ihr das seht. Laut Gesetz darf die Lehrerin nicht meinen Namen nennen, das ist Fakt wenn ich das richtig gelesen habe (Hier befindet sich ein Kommentar von andie00). Wie gesagt Anonym hätte das Ganze auch gereicht wie früher immer. So - welches Benehmen ist falsch und respektlos. Aber ist gut jetzt!

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Krätze ist kaum von Mensch zu Mensch übertragbar, sondern von Kleidung und Bettzeug ! So einen Blödsinn, wie deine Lehrerin ihn verzapft habe ich noch nie gehört. Und sowas ist Lehrerin !

dandy100  18.09.2019, 22:08

Wo steht, dass die Lehrerin irgendetwas über Ansteckung gesagt hat?

Krätze ist im Übrigen eine hochansteckende Krankheit und meldepflichtig, wenn sie in öffentlichen Einrichtungen auftritt.

Die Übertragung der Krätze erfolgt durch direkten Hautkontakt mit erkrankten Personen und das soll unter Schüler durchaus vorkommen!

https://www.netdoktor.de/krankheiten/kraetze/

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Sie hat diesbezüglich keine Schweigepflicht, war nur nicht so schlau von ihr gewesen, es öffentlich zu machen.

Gruß