Leeren Brief bekommen?
Habe eine teure Briefmarke über Kleinanzeigen gekauft und per Überweisung bezahlt. Heute kam der Brief an er war jedoch leer. Der Verkäufer sagt er hätte es versendet ich vermute dass ich betrogen wurde. Denkt ihr die Polizei wird was machen denn es ist Aussage gegen Aussage ich sage es ist nix drin gewesen er sagt es war was drin. Käuferschutz habe ich auch keinen da per Überweisung. Vermutlich ist mein Geld nun weg oder?
Die Briefmarke hat 700€ gekostet
4 Antworten
Wenn du mit Zeugen beim Empfang und öffnen des Briefes / Inhaltes beweisen kannst,dass er leer war, hast du geringe Chancen. Ohne Zeugen hast du Pech gehabt und das Geld verloren.
Du trägst als Käufer gemäß § 447 BGB das Versand- und Verlustrisiko, also betrachte die Sache als Lehrgeld.
Er hat ja abgeschickt, andernfalls hätte der Fragesteller den Brief ja nicht.
Und jetzt ist der Fragesteller wieder in der Beweispflicht.
Er hat einen Brief abgeschickt, das beweist aber nicht, dass er auch die Ware abgeschickt hat.
Das muss der Verkäufer aber nicht beweisen, er muss nur beweisen, dass er die Sensung verschickt hat, und das ist hier unstrittig.
Dann möge der Fragesteller die Sache bitte gerichtlich klären lassen.
Das muss der Verkäufer aber nicht beweisen, er muss nur beweisen, dass er die Sensung verschickt hat, und das ist hier unstrittig.
Wie gesagt das kann er gerade nicht durch den Brief beweisen. Ist doch auch bei Kündigungen auch so. Das die Kündigung nicht ankommt, da nur irgend ein Brief gesendet wurde.
Ich lese im BGB nicht, dass der Inhalt einer Sendung nachweispflichtig ist, wie sollte das in der Praxis auch funktionieren?
Die Sendung ist angekommen, der Käufer trägt lt. BGB das Versand- und Verlustrisiko, und im Zweifel muss er den Verkäufer eben verklagen.
Natürlich muss die Ware ankommen, denn diese wurde ja verkauft. Denn im Prozess muss bewiesen werden, was für eine günstig ist. Der Verkäufer muss das abschicken des Kaufgegenstandes beweisen, der Brief oder das Paket ist ja nur die Hülle die er sich bemächtigt um die Ware zum Käufer zu bringen. Die Hülle wird ja gerade gar nicht gekauft und über diese wird ja auch keine Vereinbarung getroffen.
Was sagt der MüKo "Dagegen hat der Verkäufer die Ordnungsmäßigkeit der Ware bei Versendung und die Erfüllung seiner Pflicht zur korrekten Versendung darzutun."
obwohl tatsächlich nach § 363 BGB hier etwas anderes gelten könnte, muss mir das mal in Ruhe durchlesen
Fetzer im MüKo "Die Beweislast für das Erlöschen der Forderung trägt nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen grundsätzlich der Schuldner.1 Das gilt sowohl für die Tatsache der Leistung als auch für den konkreten Befriedigungstatbestand (§§ 362, 365, 378, 387, 397)2 sowie dafür, dass die Leistung obligationsgemäß war,"
"Denkt ihr die Polizei wird was machen"
Ich bin mir sicher, dass die Polizei da NIX macht. Du bist Eine/r von Tausenden, die täglich mit Kleinbeträgen übers Ohr gehauen werden. Da macht sich die Polizei keinen Ermittlungsaufwand
Lehrgeld für das nächste Mal. Sorry Ebay Kleinanzeigen weist echt oft genug auf Abholung hin, mehr können die nicht tun
Das ist immer noch ein Kleinbetrag für einen Betrug. Umso schlimmer dass du auf einer Betrügerplattform 700 € lässt ohne Sicherheitsvorkehrungen zu treffen
Die Polizei holt dir auch kein Geld zurück, dazu müsstest du dich an einen Anwalt wenden und erst mal draufzahlen und hoffen dass er die Person findet und die zahlt. Unrealistisch
das stimmt nicht, die Polizei macht da sehr wohl was. Die kotzen natürlich mega wegen den ganzen Betrugs und Geldwäsche fällen, aber sie ermitteln. Wenn das Konto oder Paypal natürlich Fake ist, dann hat man gelitten.
Du bist einer von den tausenden Dummen, die auf Ebay Kleinanzeigen abgezogen wurden. Ich verstehe nicht, dass Leute auf diese billigen Tricks immer wieder reinfallen. Das ist für mich genau so dumm wie alte Leute immer wieder auf den Enkeltrick reinfallen. Bei Ebay Kleinanzeigen soll man abholen und bar zahlen. Und nein, die Polizei kann da nichts machen
Richtig, aber der andere muss beweisen das er es überhaupt abgeschickt hat.