Laut meinem Onkel, habe ich keinen Anspruch auf das Erbe meiner Oma, er kann mir weiterhelfen?
Folgende Sachlage, mein Vater ist vor 1 1/2 Jahren gestorben, die Erben sind dabei meine Mutter, mein Stiefbruder und ich. Das Erbe wurde von uns allen abgelehnt, da mein Vater Schulden hatte. Vor ca. 8 Monaten ist dann auch noch seine Mutter (meine Oma) gestorben, die hatte wiederum jede Menge zu erben. Der Bruder meines Vaters (mein Onkel) sagt nun, er habe sich informiert und mir würde aufgrund der Tatsache, dass ich das Erbe meines Vaters abgelehnt habe auch kein "Pflichtteil" von meiner Oma zustehen. Ist das denn richtig? Wer kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachten
9 Antworten
Du kannst am Erbe der Oma keinen Pflichtteil beanspruchen. "Kinder im Sinne des Abstammungsrechts des BGB, adoptierte Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner des Erblassers sind stets pflichtteilsberechtigt. Entferntere Abkömmlinge (Enkel, Urenkel usw.) und die Eltern des Erblassers sind nach § 2309 BGB nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn kein Abkömmling, der sie im Fall der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann"
Sorry- so ist es.
nein, das ausschlagen des Erbes deines vaters hat keine auswirkung auf das erbe deiner oma - allerdings muss sie dich testamentarisch bedacht haben, da dein onkel vorrangig erbberechtigt ist, wenn es kein testament gibt
Alles Quatsch. Der Erbfall hat mit dem Erbfall nach deinem Vater überhaupt nichts zu tun. Du bist neben deinem Onkel Erbe erster Ordnung (P 1924 BGB). Wenn Oma dich durch Testament enterbt hat, steht dir der Pflichteil zu. Warum schreiben hier so viele, die keine Ahnung haben...?
Die Frage ist: gibt's ein Testament oder nicht. Wenn kein Testament da ist gilt P 1924 BGB. Jedes Kind hat einen Erbteil. Du vertrittst deinen Vater in der Erbfolge (P 1924 Abs. 3). Ist ein Testament da und du (bzw. dein Vater) stehst nicht drin, wirst du auch nicht Erbe. Dann kannst du von dem oder den Erben verlangen, dass die Hälfte des Werts des regulären Erbteils ausbezahlt wird (= Pflichteil, P 2303 BGB)
O.K. soweit habe ich es nun auch, doch die Frage ist jetzt noch, wenn ich schon das Erbe meines Vaters abgelehnt habe, habe ich denn dann somit nicht auch gleich das Erbe meiner Oma abgelehnt, denn sozusagen, verzichte ich ja bei einer Ablehnung auf "alles" ob Haben oder Schulden?! Gibt es denn dazu auch ein Gesetz? Kann denn übrigens mein Vater rechtlich überhaupt Erbe sein, wenn er zum "Erbzeitpunkt meiner Oma" schon Tod war? Übrigens, vielen Dank für deine raschen Antworten.
Hallo Baum, dafür brauchts kein Gesetz. Lies einfach mal, was du seinerzeit beim Nachlassgericht unterschrieben hast: Ich schlage die Erbschaft aus allen Berufungsgründen nach meinem Vater aus, oder so ähnlich. Da steht von deiner Oma nichts drin. Jeder Erbfall wird unabhängig von allen anderen Erbfällen beurteilt. Geerbt wird von den "Abkömmlingen nach Stämmen". Abkömmlinge sind Kinder, Enkel, Urenkel usw. Nach § 1924 Abs. 3 BGB schließt der nähere Abkömmling (dein Vater) den entfernteren Abkömmling (du) aus. Da dein Vater vorverstorben ist, bist du also nicht ausgeschlossen sondern vertrittst seinen Stamm in der Erbfolge.
Dann sag ich mal vorerst danke für deine Mühe und deine dadurch erbrachte Aufmunterung. :-) Frohe Weihnachten
Mit Pflichtteil hat dies hier zunächst überhaupt nichts zu tun. Ausschlaggebend ist aber, ob der Mann der Oma (also Ihr Opa) noch lebt und ob ein Testament vorliegt. Wenn beides nicht der Fall ist und Ihr Vater und Ihr Onkel die einzigen Kinder der Großmutter waren, erben Sie und Ihr Onkel je 1/2.
Du hast keinen Pflichtteil. Da dein Vater leider vor ihr gestorben ist, wird das Erbe an die übrigen Verwandten (evtl Opa, dein Onkel und evtl andere Geschwister von ihm) aufgeteilt soweit ich weiß. Wenn er nach ihr gestorben wäre, und wenns nur eine Stunde wäre, hätte deine Familie auch Anspruch auf den Pflichtteil deines Vaters, der unter euch aufgeteilt würde
hallo! bin ich das denn auch wenn ich nicht explizit in derem (Omas) Erbe erwähnt bin?