Laptop auf Dienstreise gestohlen. Wer haftet?

9 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber hierfür eine Versicherung abgeschlossen hat. 

Der Arbeitgeber muss hierfür nicht haften. Er hat dich zum Einen nicht angewiesen, das Gerät mit zu nehmen. Dies geschah aus deinem eigenen, privaten Entschluss. Zum Anderen ist das Verschulden für deinen Schaden in keinem Fall beim Arbeitgeber zu suchen. 

Ob evtl. grobe Fahrlässigkeit deinerseits vorliegt, wenn du es irgendwo hast unbeaufsichtigt liegen lassen, wissen wir nicht.

Wie auch immer, ein solches Gerät ist teuer und der Verlust schmerzt sehr. Leider wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit auf dem Schaden sitzen bleiben. 

Auf die Polizei gebe ich hier nicht viel. Ich habe keine große Hoffnung, dass der Diebstahl aufgeklärt wird. 

Du könntest allenfalls bei deinem Arbeitgeber nachfragen, ob er für solche Fälle versichert ist. 

Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: es ist dein Notebook, du hattest die Aufsicht über das Gerät und du bist gestohlen worden. Warum also sollte dein Arbeitgeber in irgend einer Art und Form dafür haftbar sein, bzw. für so etwas eine Versicherung haben? Also ganz einfach du haftest.

Gibt es irgendeine Chance das eine Versicherung vom AG existiert und dafür aufkommt?

Nein. Selbst wenn oder es sich um ein dienstliches Notebook handelt, haftest du für mittlere Fahrlässigkeit im Rahmen deiner Einkünfte selbst: Für unbeaufsichtigt abhanden gekommene Wertgegenstände haftet keine Versicherung noch Hotelier der Welt :-O

G imager761

Apolon  22.12.2015, 13:36

Für unbeaufsichtigt abhanden gekommene Wertgegenstände haftet keine Versicherung

Hier handelt es sich um einen Laptop, aber nicht um Wertgegenstände.

Unter Wertgegenstände versteht man:

Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte)Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige WertpapiereSchmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.Pelze, Gobelins und handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken und Plastiken sowie nicht vorab genannte Sachen aus Silber.sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.

imager761  23.12.2015, 06:07
@Apolon

Hälst du diese Wortklauberei für hilfreich? Natürlich ist ein MacBook ein Gegenstand von Wert, mithin ein Wertgegenstand, da er auf dem Markt einen vierstelligen Preis erlösen dürfte. Nicht umsonst werden die bei Wohnungs- oder Autoeinbrüchen am häufigtsten gestohlen :-)
Und bei fahrlässiger Verletzung der Obhutspflicht haftet die Versicherung grds. nicht.

Falkenpost  23.12.2015, 13:56
@imager761
Natürlich ist ein MacBook ein Gegenstand von Wert, mithin ein
Wertgegenstand, da er auf dem Markt einen vierstelligen Preis erlösen
dürfte.

Rein juristisch gesehen wäre dies nun eine Wortklauberei. Was nun ein Wertgegenstand im Sinne einer Hausratversicherung ist, ist zumeist in den AVB eindeutig geklärt. Und hierzu gehört klassisch die oben von Apolon aufgeführte "Wort-Reihe".

Laptop auf Dienstreise gestohlen.

Wie hat sich denn dieser Vorfall ereignet ?

Möglich wäre, dass deine Hausratversicherung oder Reisegepäckversicherung zahlt.  Um dies beurteilen zu können, müsste ich  aber Informationen über den Diebstahl haben.

Was hat denn dein Arbeitgeber mit deinem privaten Laptop zu tun ?

Oder hattest Du den Auftrag von deinem AG den privaten Laptop mit zu nehmen ?

Gruß Apolon

Wie soll man denn das beantworten können? Niemand hier hat eine Kristallkugel wo man die Versicherungsverträge deines AG nachlesen könnte. Frag doch erstmal den, versichern lässt sich alles; allerdings glaube ich, da wird nichts gehen, ist nur privat. Wenn du einen beruflich brauchst um eMails zu "checken", dann muss auch der AG einen zur Verfügung stellen.

Check mal deine eigene Hausratversicherung - wenn du eine hast.

verreisterNutzer  22.12.2015, 18:39

Wenn der Fragesteller sein privates Notebook nur zum Checken der E-Mails benutzt hat, hält sich der gesamte Schaden ja noch in Grenzen.

Viel schlimmer wäre es gewesen, wenn darauf auch noch betriebliche Daten (z.B. Kundenlisten etc.) gespeichert gewesen wären. Dann könnte der Arbeitgeber den Mitarbeiter deswegen ggf. sogar in Regress nehmen.

Ich würde für die Zukunft eine entsprechende Versicherung abschließen und den AG fragen, ob er sich an den Prämien beteiligen möchte.