Mein Sohn hat am Wochenende bei einem Freund gezeltet, das Beste war natürlich, das sie ein Lagerfeuer machen durften.Nun möchte mein Sohn zu seinem 11.Geburtstag auch gerne zelten u.ein Lagerfeuer machen.Ich weiss, dass man keine Gartenabfälle u.ähnliches im Garten verbrennen darf u. ich kann mir vorstellen, dass ein Lagerfeuer ebenfalls verboten ist.Andererseits würde ich ihm den Wunsch gerne erfüllen,will aber keinen Ärger riskieren.Wer kennt sich da aus?

Die Bestimmungen für Lagerfeuer sind in den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich.
Hier bei uns in Brandenburg ist offenes Feuer (dazu zählt auch Feuer in Feuerschalen) generell verboten.
Dieses Verbot wurde aber von fast sämtlichen Gemeinden mit einem juristischen Trick ausgehebelt, sodass wir "Lagerfeuer" (sprich unbehandelte Holzabfälle, Baumschnitt, etc) die letzten 5 Jahre verbrennen durften.
Dieser "juristische Trick wurde aber vor ca. 2 Monaten durchschaut und aufgehoben. Wir durften nicht einmal mehr grillen !
Das hilt so ziemlich genau 2 Wochen an. Da merkten unsere Regierungsvertreter, dass auch sie kein Feuer mehr machen durften - watt 'n Pech aber auch...
Schnell hatten sich diese einen Trick ausgedacht und nun ist wieder für 2 Jahre Ruhe.
Das Lagerfeuer darf aber die Mäße 1 Meter hoch mal 1 Meter im Durchmesser nicht überschreiten.
Wie es in anderen Bundesländern geregelt wird weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass dies ähnlich geregelt ist.
Warte doch einfach noch ein paar Antworten ab.
Gruß
viertelvordrei

Das vebrennen von Gartenabfällen oder Unrat ist nicht erlaubt! Gegen ein Lagerfeuer zum gemütlichen beisammensitzen ist nichts einzuwänden. Es dürfen dabei jedoch keine Nachbarn belästigt werden.
rasch am 8. Mai 2007 10:01 Das stimmt nicht ganz! Dort wo keine Gartenabfälle und kein Unrat verbrannt werden darf, darf auch kein Lagerfeuer auflodern. Auch nicht, wegen eines gemütlichen Zusammensitzens. Ich glaube auch nicht, das man das in Brandenburd darf. So viel ich weiß ist das öffentliche Feueranzünden in der gesamten Bundesrepublik nicht gestattet.

Lagerfeuer im Garten ist auch bei uns in NRW nicht erlaubt,ebenso das Verbrennen von Gartenabfällen.Allerdings darf in einem Feuerkorb oder einer Feuerschale unbehandeltes Holz verbrannt werden.
Heeeschen am 8. Mai 2007 10:35 Bei uns in Niedersachsen darf man nicht mal das :-( Wir hatten mal richtig Ärger, weil wir in unserm Grillkamin ein muckeliges Holzfeuer gemacht haben. Schade - wäre schon schön, sowas manchmal machen zu dürfen....

Offene Feuer jeder Art (Laub, Holz verbrennen) im Garten sind zunächst einmal bei uns grundsätzlich verboten. Wenn ein Feuer geplant ist, muss es vorher angemeldet und genehmigt werden. Sonst wird es für den Betreiber sehr teuer, besonders, wenn Polizei oder Feuerwehr plötzlich am Ort sind.
viertelvordrei am 8. Mai 2007 17:15 Und wo ist: "bei uns"???

ich beschränke mich auf die konkrete frage zu lagerfeuer: es ist erlaubnisfrei, muss aber bei der feuerwehr angemeldet werden. ab waldbrandwarnstufe 3 wird es in der regel nicht gestattet. so sind die regeln in meinem wohnort. also, rufe deine zuständige feuerwehr an und die sagen dir dann, was in deiner stadt/gemeinde gilt.