Ladendiebstahl (15 j.) - Polizeiliche Anhörung nicht wahrnehmen?
Hallo. Ich habe heute einen Brief bekommen, wegen einem Ladendiebstahl im Wert von 7 Euro. Bin 15 Jahre alt. Hab Hausverbot, aber der Detektiv meinte, das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt. "Sie werden daher gebeten, am Mittwoch, 17.7.2013 um 13 Uhr im Zimmer 1.05 vorzusprechen". Man muss ja nicht zur Anhörung als Beschuldigter.. der Fall geht dann ohne meine Angaben zur Staatsanwaltschaft. Aber dort wird der Fall ja dann "wahrscheinlich fallen gelassen". Was kommen noch alles für Kosten auf mich im Schlimmstfall zu? Das ist für mich aufjedenfall die Warnung, sowas nie wieder zu tun. Jeder macht Fehler!
3 Antworten
wenn du hingehst wird man dich anhören, dich belehren und dann wird das ganze wohl fallengelassen und als einmaliger Ausrutscher erstmal so hingenommen. Wenn du Nicht hingehst, dann wird dir unterstellst, dass du das ganze nciht ernst nimmst, dann kommst du nicht so leicht davon und es kann sogar sein, dass du Sozialstunden machen musst, um dir zu zeigen, dass alles im Leben auch Konsequenzen hat. also geh hin, zeige dich reuig und alles wird gut.....
Dem stimme ich voll und ganz zu.
@Lawrey Ruckzuck flattert dir ein Strafbefehl ins Haus. Was das ist, kannst du dir hier nachlesen:
Wenn du nicht hin gehst werden wahrscheinlich Strafen folgen,es ja schließlich Gerichtlich
Wenn du nicht hingehst, wirkt das zumindest so, als würdest du nichts dazu beitragen wollen, ein mögliches Verfahren gleich einzustellen...
Kein Gericht interessiert sich für 7€