Die meisten Gef. in Deutschland bekommen die günstigste Variante von Einwegrasierern gestellt.
Sobald die Gef. dann einer Beschäftigung nachgehen und der erste Lohn auf dem Hausgeldkonto verbucht wurde, müssen in den meisten Haftanstalten Hygieneartikel vom Gef. selber beschafft werden.
Bartschneidemaschinen können nach vorheriger Genehmigung durch die Anstalt (Ausnahme sind einige U-Haftanstalten) vom Gef. selber besorgt werden.
Die *Wärter werden denen ja kaum Rasierer in die Zellen stellen...............
***Justizvollzugsbeamte
Bei Gef. bei denen die Gefahr der Selbstverletzung, oder die Gefahr der Verletzung anderer besteht, bekommen diese Rasierer natürlich nicht ausgehändigt, sondern werden, sofern sie denn im besonders gesicherten Haftraum (BGH) untergebracht sind, während der Duschzeiten beaufsichtigt, oder sofern aus Vollzugsorganisatorischen Gründen keine Möglichkeit der Aufsicht besteht, eine Zeit lang ohne Rasur auskommen müssen.
................da sowas ja als Waffe genutzt werden kann.
Als Waffe können fast alle Gegenstände benutzt werden und sind sie noch so unscheinbar.