Ladendiebstahl bei einer 16 Jährigen, nicht Vorbestraft, Wert 15- 20 Euro, Schülerin

8 Antworten

HOffe, du meinst, dass du das Klauen bereust und nicht das erwischt werden :-)

Anhörung bei der Polizei, vielleicht bekommst du ne Anzeige. Wahrscheinlich nicht einmal ein Strafverfahren. Aber dein Name etc. bleibt gespeichert, und wenn noch mal irgend etwas vorfällt, wirst du vor Gericht kommen.

jurafragen  17.07.2013, 20:56

vielleicht bekommst du ne Anzeige

Wieso vielleicht? Wie erklärst du denn bitte das hier:

ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen

scben  17.07.2013, 22:26
@jurafragen

naja, manche Läden sagen das der Polizei, machen aber nicht gleich eine offizielle Anzeige. Und manche Polizeistationen machen erst mal ein Gespräch und empfehlen dann, eine vielleicht gemachte Anzeige wieder zurück zu nehmen...

Solchen Leuten wie dir sollte man strafen auferlegen, von denen man richtig was hat. Wenn man für etwas kein geld hat dann kann man es sich nicht kaufen. FERTIG. Hoffen wir, dass die Strafe mal den wert von 50€ überschreitet und ne null dahinter kommt. Sry aber ich habe für soetwas rein garkein Verständnis.

NoID1233  03.11.2017, 22:46

Dann sag einfach nichts wenn du nur mit Vorurteilen die Ohren andere vollheulst 

Einstellung des Verfahrens!

Du wirst dazu angaben machen müssen und ggf. mit Sozialstunden rechnen müssen. Wenn das zuständige Gericht genug Informationen für eine Verurteilung hat, ist keine Verhandlung nötig.

Die werden dich dazu befragen.

Du solltest von Anfang an zugeben das du es geklaut hast.

Und das es dir leid tut. Das es das erste mal war udn nicht nochmal vorkommen wird.

Dann kommst du vor Gericht und da werden dir je nachdem wie du dich anstellst ein paar Sozialstunden gegeben. So zwischen 30 bis 200.

Die Sozialstunden musst du dan mit Straßenfegen vor der Gemeinde verbringen.

Oder im Altersheim aushelfen oder was anderem.