Kurzarbeitergeld mit Aufstockung wie ist die Regelung?

2 Antworten

Die Aufstockung für März bekommst du erst noch bzw. müsstest du bekommen.

Was meinst du denn mit Februar Gehalt, dein Kurzarbeitergeld ?

Denn normaler Lohn kann es ja nicht sein, wenn du erst zum 01.03.2021 wieder mit deiner Arbeit beginnst !

Wenn du also Ende Februar, spätestens am 26.02.2021 keine volle Aufstockung für März 2021 bekommst und in diesem Monat dein Kurzarbeitergeld + deinen Lohn aufs Konto ( Zuflussprinzip ) bekommst, dann wird dieses Einkommen auch auf deinen Bedarf ( Aufstockung ) entsprechend angerechnet.

Kurzarbeitergeld wird wie normales Erwerbseinkommen behandelt, also aus dem Bruttoeinkommen Freibeträge ermittelt und dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

Dein normales Erwerbseinkommen was du dann am 30.03.2021 aufs Konto bekommst, würde also zu deinem Brutto Kurzarbeitergeld addiert und das passiert dann auch mit deinem Netto und der gesamte Freibetrag wird dann davon in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu, würde bei dir min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden müssen, dann wären es 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.

Beispiel :

Du bist Single und bekommst an Aufstockung trotz Kurzarbeitergeld 300 € an Aufstockung, dann würde durch deinen normalen Bruttolohn zwar dein Freibetrag etwas ansteigen, aber nur auf insgesamt 300 € oder 330 €.

Es würde dann bei angenommen 300 € Aufstockung schon ein normales Bruttoeinkommen von angenommen 800 € und einem Netto von angenommen um die 700 € ausreichen, damit du über deinen Bedarf kommen würdest und diese 300 € Aufstockung komplett zurückzahlen müsstest.

Auf schriftlichen formlosen Antrag kann man das im Regelfall auch in Raten machen, käme dann natürlich auf das anrechenbare Einkommen und den Bedarf an, natürlich auch was man sonst noch an nachweisbaren Verpflichtungen hat.

Das kommt auf die Gehaltshöhe an.

Die Gehälter werden um Freibeträge bereinigt und auf den Leistungsmonat angerechnet, in welchem sie auf Deinem Konto eingegangen ist.

Dein Februar-Gehalt wird dann bspw. auf das ALG 2 vom März angerechnet.